6638/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.12.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0262-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 6698/J-NR/2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gefährdungshaftung für gefährliche Betriebe“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Das Regierungsprogramm für die 24. Gesetzgebungsperiode sieht vor, die Reform des Schadenersatzrechtes unter grundsätzlicher Beibehaltung des Prinzips der Verschuldenshaftung nach entsprechender Diskussion mit Wissenschaft und Praxis weiter voranzutreiben. Oberster Leitgedanke bei diesem Geschehen soll die Wahrung und Verbesserung der Rechtssicherheit sein, die in diesem Rechtsfeld sowohl für die Geschädigten als auch für die Wirtschaft und hier vor allem für die Versicherungswirtschaft von großer Bedeutung ist und nicht durch längere Zeiträume hindurch aufs Spiel gesetzt werden darf.
Zum Entwurf eines neuen Schadenersatzrechtes der Arbeitsgruppe von Prof. Koziol liegt ein alternativer Entwurf vor, der von einem Arbeitskreis der Professoren Welser, Reischauer und Spielbüchler ausgearbeitet wurde. Während Ersterer eine Gesamtreform ins Auge fasst, sieht Letzterer punktuelle Änderungen vor. Teilweise überschneiden sich die Themenbereiche der Entwürfe.
In dieser Situation gilt es nun, die Diskussion auf die rechtspolitische Ebene zu heben. Dabei gilt es vor allem auch, auf Basis der bisher geleisteten Arbeiten die brennendsten Probleme anzusprechen – etwa die Themen immaterieller Schadenersatz, Haftung für Gehilfen, Haftung bei „Wrongful Birth“, Mitverschulden von Kindern, ersatzfähige Sachschäden und Verjährung. Ich stimme zu, dass in dieser Aufzählung auch die in der Anfrage besonders relevierte Haftung für gefährliche Anlagen und Betriebe nicht fehlen darf und im Rahmen einer Reform des Schadenersatzrechtes jedenfalls mitbehandelt werden soll.
Ganz allgemein sollte eine Reform aber nicht um ihrer selbst willen angegangen werden, sondern die wirklich virulenten Probleme im Schadenersatzrecht lösen. Dabei sollte einerseits die Stellung der Opfer verbessert werden. Andererseits müssen die damit verbundenen Kosten im Rahmen gehalten werden. All das soll auf bewährte Weise mit Vertretern der Sozialpartner, der Rechtsberufe, der Verbraucher sowie der Wissenschaft eingehend diskutiert werden. Die Ergebnisse dieser Diskussionen werden dann den Weg weisen, wie weit eine solche Reform gehen soll. Ihnen kann und will ich nicht vorgreifen.
. Dezember 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)