664/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0003-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 573/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Wirkungen des Haftentlastungspakets im Jahr 2008“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Der nachstehenden Tabelle kann entnommen werden, wie viele Insassen in den Jahren 2006 bis 2008 jeweils bedingt entlassen wurden, gegliedert nach der Dauer der tatsächlich verbüßten Freiheitsstrafe. Bei den unter „nach Strafende“ angeführten Zahlen handelt es sich um bedingte Entlassungen aus einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme (§ 47 StGB):

Bedingte Entlassungen im Jahr

OLG-Sprengel

1/2 der FS verbüßt

>1/2 der FS verbüßt

2/3 der FS verbüßt

nach Strafende

Gesamtergebnis

2006

Graz     

64

322

121

15

522

 

Innsbruck

101

138

18

13

270

 

Linz     

30

147

357

29

563

 

Wien     

84

245

109

40

478

2006 Ergebnis

 

279

852

605

97

1833

2007

Graz     

41

242

101

13

397

 

Innsbruck

124

154

21

4

303

 

Linz     

17

142

318

21

498

 

Wien     

93

282

146

51

572

2007 Ergebnis

 

275

820

586

89

1770

2008

Graz     

158

283

132

10

583

 

Innsbruck

208

140

29

10

387

 

Linz     

119

324

394

20

857

 

Wien     

198

377

262

42

879

2008 Ergebnis

 

683

1124

817

82

2706

Gesamtergebnis

 

1237

2796

2008

268

6309


Zu 4:

Wie aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich ist, wurde im Jahr 2008 in insgesamt 568 Fällen eine bedingte Entlassung aus dem nicht bedingt nachgesehenen Teil einer teilbedingten Freiheitsstrafe ausgesprochen.

Jahr

OLG

teilbedingt

Gesamtergebnis

2008

Graz     

150

150

 

Innsbruck

63

63

 

Linz     

185

185

 

Wien     

170

170

Gesamtergebnis

 

568

568

 

Zu 5 und 8:

Eine bedingte Entlassung unter der Auflage einer Bewährungshilfe wurde im Jahr 2006 bei 213 Insassen, im Jahr 2007 bei 405 Insassen und im Jahr 2008 bei 1.266 Insassen ausgesprochen.

Details wären der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr

OLG

Bewährungshilfe

BWH (Weisungen)

Gesamtergebnis

2006

Graz

62

 

62

 

Linz

43

12

55

 

Wien

96

 

96

2006 Ergebnis

 

201

12

213

2007

Graz

162

 

162

 

Linz

72

4

76

 

Wien

167

 

167

2007 Ergebnis

 

401

4

405

2008

Graz

365

90

455

 

Innsbruck

81

32

113

 

Linz

68

149

217

 

Wien

302

179

481

2008 Ergebnis

 

816

450

1266

Gesamtergebnis

 

1418

466

1884

 

Zu 6:

Im Jahr 2008 wurden insgesamt 351 Insassen gemäß § 133a StPO entlassen.

Details wären der folgenden Tabelle zu entnehmen:

OLG

Grund

Summe

Graz

§ 133a StVG

47

Innsbruck

§ 133a StVG

9

Linz

§ 133a StVG

73

Wien

§ 133a StVG

222

Gesamtergebnis

 

351

 

Zu 7:

Im Jahr 2006 wurden 118, im Jahr 2007 94 und im Jahr 2008 80 Begutachtungen von strafgefangenen Sexualstraftätern durch die Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST) vorgenommen.

Zu der gegenüber den Vorjahren geringeren Anzahl derartiger Begutachtungen im Jahr 2008 ist anzumerken, dass im November 2007 die Begutachtungspraxis bei Sexualstraftätern auf einen „Risiko assoziierten Schlüssel“ dahingehend umgestellt wurde, dass nunmehr hinsichtlich (erstmals) aller in Strafhaft genommenen Sexualstraftäter zunächst ein meldungs- und aktenbasiertes Kurzgutachten erstattet und den Justizanstalten zur Verfügung gestellt wird; dieses stellt die Entscheidungsgrundlage für die Notwendigkeit einer umfassenden fachärztlichen Begutachtung (klinisch-psychologisches und klinisch-psychiatrisches Fachgutachten) dar. Somit wird ressourcenorientiert besonderes Augenmerk auf gefährliche und aufwändig zu behandelnde Sexualstraftäter gelegt. Bei den 80 Begutachtungen im Jahr 2008 handelt es sich nur um die letztgenannten Vollgutachten.

Im Zuge der Erstellung der aktenbasierten Kurzgutachten (Einstiegsscreenings) erhalten die Justizanstalten erstmals für jeden Sexualstraftäter eine Erststellungnahme. Im Jahr 2008 wurden 199 dieser Stellungnahmen erstellt.

Darüber hinaus wurde im Jänner 2008 auf der Grundlage des Strafrechtsänderungsgesetzes eine Äußerungspflicht der BEST im Zuge jeder richterlichen Entscheidung über eine bedingte Entlassung von Sexualstraftätern (§ 152 Abs. 2 letzter Satz StVG) festgelegt. Derartige Äußerungen, die im Wesentlichen aktenbasierte Kurzgutachten darstellen, werden seit dem Jahr 2008 von der BEST für die Gerichte erstellt; 630 dieser Äußerungen wurden im Jahr 2008 abgegeben.

Zu 9:

Im Jahr 2008 wurden in 3.079 Fällen anstelle von Ersatzfreiheitsstrafen gemeinnützige Leistungen erbracht.

Zu 10:

In der nachstehenden Tabelle sind zwei Varianten dargestellt. Zunächst ist jener Fall ausgewiesen, bei dem der Beginn der errechneten Strafe bei einer Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) im Jahr 2008 liegt, wobei diese allerdings lange vorher ausgesprochen worden sein kann. Darüber hinaus sind auch jene Fälle dargestellt, bei denen der Antritt einer Freiheitsstrafe mit einer Ersatzfreiheitsstrafe (Strafblock) im Jahr 2006, 2007 oder 2008 liegt.

Urteil errechnet ab

Summe

 

Antritt Strafblock mit EFS

Summe

2006

1588

 

2006

1594

2007

1803

 

2007

1774

2008

1496

 

2008

1387

Gesamtergebnis

4887

 

Gesamtergebnis

4755

 

. März 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)