6640/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0265-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6721/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Wolfgang Zanger und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Kosten für Werbung in den Ministerien“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 100:

Das Bundesministerium für Justiz kommt seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit durch Herausgabe von Broschüren, Abhalten von Veranstaltungen und Veröffentlichung von Sachinformationen im Internet (unter www.justiz.gv.at) nach.

Für das Jahr 2009 verweise ich im Wesentlichen auf meine Beantwortung zu den parlamentarischen Anfragen zu den Zahlen 3289/J-NR/2009 und 3929/J-NR/2009, auf letztere mit der Maßgabe, dass sich die Kosten für die Grundinstallation (ohne Neugestaltung), das Redaktionssystem und die Serverumgebung der Justizinternetseite im Jahr 2009 nach Abschluss der Abrechnungen auf insgesamt 37.818 Euro belaufen.

Im Jahr 2010 - zum Stichtag 10.10.2010 - hat das Bundesministerium für Justiz an Kosten für die Serverumgebung einschließlich Wartungsarbeiten für die Website 18.414 Euro aufgewandt.

Für beide Jahre liegen diesbezüglich keine monatsbezogenen Abrechnungen vor; eine echte Zuordnung der Kosten auf Monate ist daher nicht möglich. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von der Beantwortung der monatsbezogenen Abrechnungen Abstand nehme.

Für die Beteiligung an der am 24. März 2010 an der Universität Wien (Juridicum) stattgefundenen Informationsmesse SUCCESS10 hat das Bundesministerium für Justiz 2.388 Euro (inkl. 20% USt) bezahlt.

Dem Jüdischen Kulturverein wurden im April 2010 300 Euro (inkl. 20% USt) und im September 2010 500 Euro (inkl. 20% USt) Druckkostenbeitrag für die Zeitschrift „David“, insgesamt somit 800 Euro, überwiesen.

Informations- und Werbekampagnen werden vom Bundesministerium für Justiz nicht durchgeführt.

Darüber hinausgehende Aufwendungen wurden im angefragten Zusammenhang nicht getätigt.

 

. Dezember 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)