6644/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0269-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6738/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Christoph Hagen, Kolleginnen, Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „aufklärungsbedürftige Vorgangsweise der Justiz in Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Feldkircher Bürgermeister“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Im Zusammenhang mit dem in der Anfrageeinleitung dargestellten strafrechtlichen Vorwurf wurde am 17. März 2010 Anzeige erhoben und am selben Tag das Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Zu 3:

Im Hinblick darauf, dass sich diese Frage auf eine Strafsache bezieht, die sich in einem nicht öffentlichen Verfahrensstadium befindet (§ 12 StPO), ersuche ich um Verständnis, dass mir eine Beantwortung nicht möglich ist, weil dadurch Rechte von Verfahrensbeteiligten verletzt werden könnten.

Zu 4:

Die „außergewöhnlich lange Zeitspanne“ zwischen Anzeige und erstmaliger Einvernahme des Opfers von fast sieben Monaten liegt nicht vor. Das Opfer wurde am 6. Mai 2010 einvernommen.

Zu 5:

Der Beschuldigte wurde am 25. Mai 2010 einvernommen; soweit mir bekannt ist, erschienen erste Medienberichte erst nach der Beschuldigtenvernehmung.

Zu 6:

Anklage wurde am 7. Dezember 2010 erhoben.

Zu 7:

Mir sind keine politischen Interventionen in diesem Fall bekannt geworden.

Zu 8 und 9:

Ja.

 

. Dezember 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)