6646/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/320-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 20. Dezember  2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6724/J-NR/2010 betreffend die Kosten für Werbung in den Ministerien, die die Abg. Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 21. Oktober 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 sowie 3 bis 12:

Die im Wege der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit-Bildungsmedien des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur im Jahr 2010 getätigten Ausgaben betrugen bis einschließlich 10. Oktober 2010 insgesamt EUR 2.754.398,01, davon EUR 68.314,44 im Monat Jänner 2010, EUR 73.666,72 im Monat Februar 2010, EUR 1.744.460,72 im Monat März 2010, EUR 19.178,31 im Monat April 2010, EUR 30.138,27 im Monat Mai 2010, EUR 395.992,41 im Monat Juni 2010, EUR 39.879,32 im Monat Juli 2010, EUR 322.887,65 im Monat August 2010, EUR 49.825,77 im Monat September 2010 und EUR 10.054,40 im Monat Oktober 2010. Diese Ausgaben beinhalten Inseratenschaltungen (bzw. Medienkooperationen), TV-Spots, Druckkostenbeiträge, Herstellung und Vertrieb von Publikationen, Leistungen von Firmen (z.B. Druckereien) und Einzelpersonen (z.B. Grafiker, Übersetzer, Layouter etc.), die Nutzung verschiedener APA-Dienste, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements zur Herstellung des hausinternen Pressespiegels etc.


Zu Frage 2:

Hinsichtlich der im Wege der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit-Bildungsmedien des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur bis zum 11. Dezember 2009 getätigten Ausgaben im Jahr 2009 wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 3932/J-NR/2009 verwiesen. Im Zeitraum 12. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2009 beliefen sich die Ausgaben auf insgesamt EUR 42.914,40. Diese Ausgaben beinhalten Inseratenschaltungen (bzw. Medienkooperationen), Druckkostenbeiträge, Herstellung und Vertrieb von Publikationen, Leistungen von Firmen (z.B. Druckereien) und Einzelpersonen (z.B. Grafiker, Übersetzer, Layouter etc.), die Nutzung verschiedener APA-Dienste, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements zur Herstellung des hausinternen Pressespiegels etc.

 

Zu Fragen 13 sowie 15 bis 24:

Die für die Website www.bmukk.gv.at im Jahr 2010 getätigten Ausgaben betrugen bis einschließlich 10. Oktober 2010 insgesamt EUR 11.100,00, davon EUR 5.100,00 im Monat Februar 2010, EUR 120,00 im Monat März 2010, EUR 5.100,00 im Monat April 2010 und EUR 780,00 im Monat September 2010.

 

Zu Frage 14:

Hinsichtlich der bis zum 12. März 2009 getätigten Ausgaben wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 1303/J-NR/2009 verwiesen. Die ab 13. März 2009 für das Jahr 2009 getätigten Ausgaben für die Website www.bmukk.gv.at betrugen EUR 13.104,00.

 

Zu Fragen 25 bis 36:

Hinsichtlich „ausgelagerter Behörden und Agenturen“ ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Art. 52 B-VG ein Interpellationsrecht nur insoweit besteht, als Ingerenzmöglichkeiten des jeweils befragten Organs bestehen. Insoweit betreffen die Fragen daher keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit der nachgeordneten Dienststellen könnten nur mit einem nicht vertretbaren Aufwand erhoben werden. Zudem hat die Zentralstelle auch keinen Einfluss auf die diesbezüglichen Ausgaben der Dienststellen.

 

Zu Fragen 37 sowie 39 bis 48:

Die Gesamtsumme der Kosten für Einschaltungen in Printmedien im Jahr 2010 bis einschließlich 10. Oktober 2010 betrug insgesamt EUR 1.338.364,20, davon EUR 6.437,57 im Monat Jänner 2010, EUR 29.432,50 im Monat Februar 2010, EUR 888.440,54 im Monat März 2010, EUR 6.322,68 im Monat April 2010, EUR 6.860,63 im Monat Mai 2010, EUR 164.084,50 im Monat Juni 2010, EUR 24.983,03 im Monat Juli 2010, EUR 200.471,47 im Monat August 2010, EUR 8.831,28 im Monat September 2010 und EUR 2.500,00 im Monat Oktober 2010.

 

Zu Frage 38:

Hinsichtlich der Kosten für Einschaltungen in Printmedien bis zum 11. Dezember 2009 wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 3932/J-NR/2009 verwiesen. Die ab 12. Dezember 2009 getätigten Ausgaben für Einschaltungen in Printmedien für das Jahr 2009 betrugen EUR 40.798,80.


Zu Fragen 49 sowie 51 bis 60:

Die Gesamtsumme der Kosten für Schaltungen im TV-Rundfunk im Jahr 2010 bis einschließlich 10. Oktober 2010 betrug insgesamt EUR 204.966,20, davon EUR 112.671,81 im Monat März 2010 und EUR 92.294,39 im Monat Juni 2010.

 

Zu Frage 50:

Hinsichtlich der Kosten für Schaltungen im TV-Rundfunk bis zum 11. Dezember 2009 wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 3932/J-NR/2009 verwiesen. Im übrigen Anfragezeitraum sind ebenfalls keine Schaltungen im TV-Rundfunk getätigt worden.

 

Zu Fragen 61 sowie 63 bis 72:

Es wurden im Anfragezeitraum 1. Jänner 2010 bis 10. Oktober 2010 keine Einschaltungen im Hörfunk vorgenommen.

 

Zu Frage 62:

Hinsichtlich der Kosten für Schaltungen im Hörfunk bis zum 11. Dezember 2009 wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 3932/J-NR/2009 verwiesen. Im übrigen Anfragezeitraum sind ebenfalls keine Schaltungen im Hörfunk getätigt worden.

 

Zu Fragen 73 sowie 75 bis 84:

Im Jahr 2010 wurden bis einschließlich 10. Oktober 2010 keine Schaltungen in elektronischen Medien getätigt.

 

Zu Frage 74:

Hinsichtlich der Kosten für Schaltungen in elektronischen Medien bis zum 11. Dezember 2009 wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 3932/J-NR/2009 verwiesen. Im übrigen Anfragezeitraum sind ebenfalls keine Schaltungen in elektronischen Medien getätigt worden.

 

Zu Fragen 85 bis 90:

Hinsichtlich „ausgelagerter Behörden und Agenturen“ ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Art. 52 B-VG ein Interpellationsrecht nur insoweit besteht, als Ingerenzmöglichkeiten des jeweils befragten Organs bestehen. Insoweit betreffen die Fragen daher keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Die Ausgaben für Schaltungen im Rundfunk, Hörfunk oder Internet der nachgeordneten Dienststellen könnten nur mit einem nicht vertretbaren Aufwand erhoben werden. Zudem hat die Zentralstelle auch keinen Einfluss auf die diesbezüglichen Ausgaben der Dienststellen.

 

Zu Frage 91:

Die Gesamtsumme der Kosten in anderen Bereichen (Federpennale und T-Shirts im Rahmen der Informationsaktivitäten zur Bildungsreform „Heimat bist Du großer Söhne und Töchter“ und Zugpatronanzen) im Jahr 2010 betrug bis zum Stichtag 10. Oktober 2010 EUR 51.821,74.

 

Zu Frage 92:

Die Gesamtsumme der Kosten in anderen Bereichen (Zugpatronanzen) im Jahr 2009 betrug EUR 14.191,98.


Zu Fragen 93 und 94:

Dazu wird sinngemäß auf die Beantwortung der Fragen 85 bis 90 verwiesen.

 

Zu Fragen 95 und 96:

Hinsichtlich „ausgelagerter Behörden und Agenturen“ ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Art. 52 B-VG ein Interpellationsrecht nur insoweit besteht, als Ingerenzmöglichkeiten des jeweils befragten Organs bestehen. Insoweit betreffen die Fragen daher keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Da hinsichtlich des nachgeordneten Bereichs einschließlich der Schulen vor dem Hintergrund der gegebenen Dezentralisierung in diesem Bereich eine gewünschte genaue Auflistung zuvor die Durchführung einer umfangreichen Erhebung an allen Einrichtungen voraussetzt, darf um Verständnis ersucht werden, dass im Hinblick auf den damit verbundenen ungebührlich hohen Verwaltungsaufwand und den gegebenen Zeitrahmen von einer genauen Auflistung Abstand genommen wird.

 

Zu Frage 97:

Die Kosten für die Betrauung von Agenturen (Agenturhonorare) beliefen sich im Jahr 2010 bis einschließlich 10. Oktober 2010 auf insgesamt EUR 193.680,00.

 

Zu Frage 98:

Die Kosten für die Betrauung von Agenturen (Agenturhonorare) beliefen sich im Jahr 2009 auf insgesamt EUR 159.528,00.

 

Zu Fragen 99 und 100:

Dazu wird auf die Beantwortung der Fragen 93 und 94 verwiesen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.