6648/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.12.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|
||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/324-III/4a/2010 |
||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
||||
Wien, 20. Dezember 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6812/J-NR/2010 betreffend KabinettsmitarbeiterInnen im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, die die Abg. Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen am 4. November 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 6:
§ 7 Bundesministeriengesetz 1986 legt die organisatorische Grundstruktur eines Bundesministeriums fest und schafft die Möglichkeit der Einrichtung von Kabinetten. Diese sind nicht in die hierarchische Struktur eines Bundesministeriums eingebunden und können deshalb den Bediensteten nicht als vorgesetzt betrachtet werden. Art. 20 Abs. 2 B-VG, § 44 Abs. 2 BDG 1979 und § 5a VBG legen darüber hinaus fest, dass Beamtinnen und Beamte sowie Vertragsbedienstete Weisungen (u.a.) von unzuständigen, also nichtvorgesetzten Organen nicht befolgen dürfen.
Weiters unterliegen Kabinettsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter den selben dienstrechtlichen Bestimmungen wie alle anderen Bediensteten, die Regeln des BDG 1979 bzw. des VBG und insbesondere die darin enthaltenen Pflichtenkataloge (Aufgabenbesorgung unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung etc.) sind auch auf diese Bedienstetengruppe anzuwenden. Ebenso bietet der im Jahr 2008 veröffentlichte Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention „Die Verantwortung liegt bei mir“ (www.bundeskanzleramt.at/verhaltenskodex) klare und weitreichende Handlungsanleitungen für Kabinettsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zur Sicherstellung einer integeren und objektiven Aufgabenwahrnehmung.
Da die angesprochenen Befugnisse in gesetzlicher Form und nicht durch Willensakt meinerseits eingeräumt bzw. beschränkt sind, sind sie auch den Bediensteten meines Ressorts bekannt.
Zu Fragen 7 und 8:
In den letzten fünf Jahren (seit 1. Jänner 2006) haben insgesamt 5 Referentinnen und Referenten des Ministerbüros in den Verwaltungsdienst des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur gewechselt, davon 3 Referentinnen und Referenten in eine höherwertige leitende Funktion, 2 Referentinnen und Referenten davon während aufrechter Mitarbeit im jeweiligen Ministerbüro. Zudem ist festzuhalten, dass das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erst durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 geschaffen wurde, insofern beziehen sich vorstehende Ausführungen auch auf das ehemalige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, sofern durch die Ressorttrennung ein Verbleib im aktuellen Ressort verbunden gewesen ist.
Zu Fragen 9 bis 12:
Ausgehend von der in Fragen 7 und 8 genannten Anzahl an höherwertigen leitenden Funktionen erfolgten eine Sektionsleiterbestellung nach Mitarbeit im Ministerbüro und eine Abteilungsleiterbestellung während aufrechter Mitarbeit im Ministerbüro. Im Fall der Sektionsleiterbestellung wurde vor Eintritt in das Ministerbüro eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft, bei der Abteilungsleiterbestellung eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst, ausgeübt.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.