6656/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                                                                               Geschäftszahl:          BMUKK-10.000/0308-III/4a/2010

 

 

 

Wien, 17. Dezember 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6702/J-NR/2010 betreffend Raumvermietungs­praxis in den Bundesmuseen, die die Abg. Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen am 21. Oktober 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Es gibt keine einheitlichen Richtlinien für die Vermietung von Räumlichkeiten an Privatpersonen, jedoch individuelle Regelungen, die jede Anstalt im Zuge ihrer wirtschaftlichen Autonomie unter Berücksichtigung der sehr unterschiedlichen restauratorischen, baulichen und sicherheits­technischen Richtlinien gemäß der jeweiligen Museumsordnung selbst gestalten kann.

 

Zu Frage 2:

Das jeweilige Bundesmuseum kann grundsätzlich über die Vermietung frei entscheiden.

 

Zu Frage 3:

Da es im Falle von temporären Vermietungen zu keinerlei baulichen Veränderungen kommt, ist das Bundesdenkmalamt in das Prozedere nicht involviert.

 

Zu Frage 4:

Die Angaben beziehen sich auf die durchschnittliche jährliche Anzahl der Vermietungen der letzten fünf Jahre:

 

KHM mit MVK und ÖTM                      ca. 400

Albertina                                              ca. 250

ÖG Blevedere                                     ca.   60

MUMOK                                               ca. 180

TMW und Mediathek                           ca. 150

NHM                                                    ca. 150

MAK                                                     ca.   45

 

Zu Frage 5:

Die Angaben beziehen sich auf den jährlichen Durchschnitt der letzten fünf Jahre, ausgenommen MAK (nur 2009):

 

KHM mit MVK und ÖTM                      EUR 400.000,--

Albertina                                              EUR 584.000,--

ÖG Belvedere                                     EUR 265.000,--

MUMOK                                               EUR 266.000,--

TMW und Mediathek                           EUR 190.000,--

NHM                                                    EUR 122.000,--

MAK                                                     EUR 383.000,--

 

Zu Frage 6:

Einzig in der Albertina wurde ein Kunstwerk, die „Muse Polyhymnia“, im Rahmen einer Veran­staltung im Jahre 2007 beschädigt. Die Beschädigung wurde durch einen Sachverständigen begutachtet, die notwendigen Restaurierungsarbeiten durchgeführt und dem Kunden verrechnet. Das Kunstwerk wurde nicht nachhaltig beeinträchtigt.

 

Zu Frage 7:

Es gibt hierfür keine generellen Regelungen (vgl. auch die Beantwortung der Frage 1), jedoch achten die Bundesmuseen darauf, dass das Risiko allfälliger Schäden durch eine Haftpflicht­versicherung oder Haftungsbestimmungen bei Vertragsunterzeichnung der Leihnahme oder Vermietung gedeckt sind.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.