6657/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Kontaktaufnahme von Dr. Rzeszut" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2 und 4:

Dr. Johann Rzeszut teilte mir am 7. Mai 2009 in einem persönlichen Gespräch seine Bedenken gegen die Vorgangsweise der staatsanwaltschaftlichen Behörden im Fall Natascha Kampusch mit. Weiters wandte sich Dr. Rzeszut mit einem Schreiben vom 24. Juli 2009 an mich. Bis zur Sachverhaltsdarstellung vom 29. September 2010 fanden nach meinen Informationen diesbezüglich keine weiteren Kontaktaufnahmen Dris. Rzeszut mit der obersten Ebene" des Justizressorts statt.

Zu 3:

Ich ersuche um Verständnis, dass mir eine Beantwortung dieser Frage derzeit nicht möglich ist, weil die in der Sachverhaltsdarstellung vom 29. September 2010 erhobenen Vorwürfe Gegenstand eines derzeit bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck anhängigen Ermittlungsverfahrens sind. Ich möchte  hier  nicht  den  Anschein erwecken, diese Ermittlungen durch eine inhaltliche Beantwortung in eine bestimmte Richtung steuern zu wollen.