6660/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppier und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Kettenarbeitsverträge" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

In der Verfahrensautomation Justiz wird nicht vermerkt, welche vertragsrechtliche Konstruktion einem mittels Klage geltend gemachten zivilrechtlichen Anspruch zu Grunde liegt. Als Komplex von Tatsachen- und Rechtsfragen entzieht sich der Kettenarbeitsvertrag einer strukturierten und damit statistisch verwertbaren Abbildung; auch eine Abbildung auf Fallcodeebene ist derzeit nicht vorgesehen.

Eine manuelle, bundesweite Recherche sämtlicher Gerichtsakten zur Beantwortung der in der Anfrage gestellten Fragen käme einer wissenschaftlichen Studie gleich, die im Rahmen einer Anfragenbeantwortung nicht mit vertretbarem Aufwand geleistet werden kann. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung der Fragen absehen musste.