667/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.03.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0005-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 580/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Justizombudsmann - Entwicklung“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die seit 1. November 2007 bei den Oberlandesgerichten eingerichteten unabhängigen Justiz-Ombudsstellen (nicht Justiz-Ombudsmannstellen) dienen der Abwicklung von Auskunftsanliegen und Beschwerden. Nach über einem Jahr Tätigkeit bestätigt sich, dass eine justizinterne Stelle, die mit qualifiziertem Personal ausgestattet ist, den Anliegen der Einzelnen effizient nachkommen kann. Die Ansiedlung bei den Oberlandesgerichten hat sich bewährt, weil die fundierte Kenntnis des internen Betriebes gepaart mit der notwendigen Autorität, Beschwerden nachzugehen und gegebenenfalls beizulegen, eine rasche und qualitätsvolle Behandlung der Anliegen gewährleistet. 

Die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz-Ombudsstellen haben in vielen Fällen Ratsuchenden Auskünfte erteilt, unbürokratisch helfen können und sind Beschwerden nachgegangen.

Zu 3:

Im ersten Jahr ihres Bestehens haben die Justiz-Ombudsstellen rund 6.000 Bürgerkontakte behandelt. Für das erste Jahr ist eine genaue Aufteilung der Kontakte per Mail und per Fax nicht möglich.

Die meisten Kontakte mit Bürgerinnen und Bürgern – nämlich etwa 3.130 – erfolgten erwartungsgemäß bei der Justiz-Ombudsstelle Wien mit dem Zuständigkeitsbereich für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und das Burgenland, gefolgt von den Justiz-Ombudsstellen Linz für die Bundesländer Oberösterreich und Salzburg mit rund 1.470, Graz für die Bundesländer Steiermark und Kärnten mit rund 1.020 sowie Innsbruck für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg mit rund 375 Bürgerkontakten.

Nachdem die Justiz-Ombudsstellen bei den Oberlandesgerichten eingerichtet sind, sind Auskünfte zur Aufschlüsselung auf Landesgerichtsebene nicht möglich. Auf Grund der regionalen Ausrichtung haben die Justiz-Ombudsstellen aber eine Mehrzahl der bundesweit insgesamt rund 273 Sprechtage an den Standorten der Landesgerichte, z.B. in Eisenstadt, Leoben und Wels, abgehalten.

Zu 4 und 7:

Die Bereiche, in denen die Justiz-Ombudsstellen tätig werden, sind vielfältig und regional unterschiedlich gewichtet.

Auffallend ist, dass ein erheblicher Prozentteil der Bürgerinnen und Bürger, die die Justiz-Ombudsstelle kontaktierten, nämlich 29%, sich nicht beschweren wollten, sondern vielmehr Rat oder Auskunft suchten; 26% der Anliegen betrafen Angelegenheiten der Rechtsprechung, in denen die Anfragenden mit dem Ausgang eines Verfahrens unzufrieden waren. 23% der Anfragen an die Justiz-Ombudsstellen bezogen sich auf Fragen außerhalb des Aufgabenbereichs der Justiz, z.B. Fragen zur Pensionsversicherung. In diesen Fällen informierte die Justiz-Ombudsstelle die Betreffenden, welche Stelle für ihr Anliegen zuständig ist, und stellte die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung. Lediglich 10% der Beschwerden hatten die Verfahrensdauer zum Gegenstand, in 12% der Fälle war das Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichte betroffen.

Aufgeteilt auf die bei den vier Oberlandesgerichten Wien, Graz, Linz und Innsbruck eingerichteten Justiz-Ombudsstellen ergeben sich folgende Kategorien an Kontakten, wobei das Ausmaß der Inanspruchnahme in Klammern angeführt ist:

Rat/Auskunft:

Justiz-Ombudsstelle Wien (21%), Graz (34%), Linz (45%), Innsbruck (26%)

Rechtsprechung:

Justiz-Ombudsstelle Wien (24%), Graz (29%), Linz (32%), Innsbruck (15%)

Verhalten von Gerichtsbediensteten:

Justiz-Ombudsstelle Wien (9%), Graz (15%), Linz (7%), Innsbruck (30%)

Verfahrensdauer:       

Justiz-Ombudsstelle Wien (13%), Graz (9%), Linz (7%), Innsbruck (10%)

Sonstiges (Fragen außerhalb des Justizbereiches):

Justiz-Ombudsstelle Wien (33%), Graz (13%), Linz (9%), Innsbruck (19%).

Zu 5 und 6:

Im ersten Jahr ihres Bestehens haben die Justiz-Ombudsstellen an den Standorten der Oberlandesgerichte und der Landesgerichte bundesweit insgesamt rund 273 Sprechtage abgehalten.

Am Standort der Justiz-Ombudsstelle Wien, dem Oberlandesgericht Wien, fanden 27 Sprechtage statt, hinzu kamen Sprechtage an den Standorten Krems (4), St. Pölten (13), Eisenstadt (8), Korneuburg (1) und Wr. Neustadt (7).

Die Justiz-Ombudsstelle Graz hat an den Standorten Graz, Leoben und Klagenfurt jeweils jeden zweiten Montag im Monat Sprechtage angeboten und nach Bedarf abgehalten; daneben kam es vereinzelt zu unangemeldeten Vorsprachen beim Leiter der Justiz-Ombudsstelle in Graz, die nicht gesondert gezählt wurden.

Die Justiz-Ombudsstelle Linz hat am Oberlandesgericht Linz 101 Sprechtage durchgeführt, weitere Sprechtage erfolgten an den Standorten Ried (7), Steyr (9), Wels (27) und Salzburg (43).

Die Justiz-Ombudsstelle Innsbruck hat 14 Sprechtage organisiert, und zwar 10 in Tirol und 4 in Vorarlberg.

Insgesamt fanden daher für die Justiz-Ombudsstelle Wien 60, für die Justiz-Ombudsstelle Graz 12, für die Justiz-Ombudsstelle Linz 187 und für die Justiz-Ombudsstelle Innsbruck 14 Sprechtage statt.

Zur Anzahl der Beschwerden und den Bereichen, in denen die Justiz-Ombudsstellen auch bei den Sprechtagen tätig wurden, verweise ich auf meine Antwort zu den Fragen 4 und 7.

 

. März 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)