6670/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

GZ: BMI-LR2220/1049-I/4/2010

Wien, am         . Dezember 2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am
22. Oktober 2010 unter der Zahl 6764/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Antworten auf neue Herausforderungen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die künftigen kriminalstrategischen Vereinbarungen werden noch intensiver als bisher in enger Kooperation mit den operativen Praktikern entwickelt werden. Dabei wird großer Wert auf die Vermittlung  der Zielvorgaben durch Einbindung der Mitarbeiter bei der Ideenfindung und der Umsetzung gelegt. Ein weiteres Ziel ist es, einen sogenannten Planungs- und Wirkungszusammenhang zwischen den vertikal und horizontal verlaufenden Strategieebenen herzustellen, d.h. eine bessere Abstimmung der Einzelstrategien in der Zentralstelle und einen stufenartigen Aufbau der Regionalstrategien vorzusehen. Dies bedeutet eine enge Verknüpfung der strategischen Ausrichtung mit einem sogenannten Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan. Dadurch steht zukünftig ein Instrument zur strategischen Verwaltungssteuerung und für das laufende Controlling zur Verfügung. Damit entsprechen die neuen, flexibleren Strategien zur Kriminalitätsbekämpfung dem Grundsatz: „So zentral, wie notwendig und so dezentral, wie möglich!“

 

Zu Frage 2:

Ein dynamisches Kriminalitätslagebild verlangt nach immer flexibleren Kriminalitätsbekämpfungsstrategien. Eine besondere Herausforderung stellt das Auftreten zum Teil neuer Krimi-

nalitätsphänomene in immer kürzeren Intervallen dar. In diesem Zusammenhang spielt auch die Kriminalprävention eine große Rolle. Diese bedarf stärker als zuvor eines gesamtgesellschaftlichen Ansatzes – die Polizeiarbeit kann präventiv nur in enger Zusammenarbeit mit anderen Akteuren erfolgreich sein. Durch neue Formen der Bürgerbeteiligung und eine intensivere Vernetzung im Bereich der Informationsbeschaffung sind die Bürgerinnen und Bürger stärker in die Kriminalprävention und -bekämpfung zu integrieren.

 

Zu Frage 3:

Das Initiativrecht für legistische Vorhaben auf Unionsebene liegt bei der Europäischen Kommission. Die österreichischen Interessen werden dabei auf allen Ebenen durch mich und durch Beamte meines Ressorts vertreten.

 

Zu Frage 4:

Ziel ist es, einheitliche Schutzstandards zu schaffen, die zu keinen zusätzlichen administrativen und finanziellen Belastungen führen und Missbrauch verhindern.

 

Zu Frage 5:

Mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009 wurden beschleunigte Asylverfahren, schnellere Ausweisungsverfahren sowie erweiterte Möglichkeiten zur Asylaberkennung bei Straffälligkeit beschlossen. Die neue Mitwirkungspflicht für Asylwerber sowie das zu schaffende Bundesamt für Asyl und Migration stellen weitere Maßnahmen dar. Die internationale Zusammenarbeit wurde insbesondere im Bereich der Rückführungen in den Herkunftsstaat sowie im Bereich des Menschenhandels weiter intensiviert.

 

Zu Frage 6:

Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode sieht die Entwicklung einer Rot-Weiß-Rot Karte vor. Am 9. Dezember 2010 habe ich dazu einen Gesetzesvorschlag in Begutachtung geschickt. Künftig erhalten Zuwanderungswillige, die zB. besonders qualifiziert sind, Fachkräfte oder Personen, die einen Mangelberuf erlernt haben, die Rot-Weiß-Rot Karte. Mit dieser Karte dürfen sie sich in Österreich niederlassen und arbeiten.

 

Zu Frage 7:

Beim Bundesministerium für Inneres wurde ein Integrationsbeirat als Vernetzungsgremium und Plattform unter Beteiligung aller zuständigen Ressorts, der Bundesländer, des Städte- und Gemeindebundes, der Sozialpartner und Industriellenvereinigung sowie von Organisationen der Zivilgesellschaft, eingerichtet. Darüber hinaus erfolgte die Einrichtung eines Expertenrates für Integration, in welchem anerkennte Fachleute aus Wissenschaft und Praxis Expertisen in den Handlungsfeldern des Nationalen Aktionsplans für Integration einbringen sowie dessen Umsetzung begleiten. In einem jährlichen Integrationsbericht werden die Entwicklungen im Integrationsbereich dargestellt. Durch Integrationsindikatoren wurde der Integrationsprozess in Österreich messbar gemacht und stellt ein langfristiges Integrationsmonitoring dar. Das Bundesministerium für Inneres fördert darüber hinaus eine Vielzahl von Integrationsprojekten aus eigenen Mitteln sowie im Rahmen von Kofinanzierungen der Europäischen „Solidfonds“.

 

Zu Frage 8:

Die Frage des Datenschutzes ist stets aus zwei Perspektiven zu betrachten. Zum Einen geht es darum, vorhandene Informationen denjenigen im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen und zum Anderen, den personenbezogenen Daten den Schutz zukommen zu lassen, der im Interesse Betroffener notwendig ist. Die Verfügbarkeit der Daten kann dabei nicht als Bedürfnis der Sicherheitsbehörden isoliert gesehen werden, sondern muss auch jene Bereiche abdecken, in denen es zu verhindern gilt, dass Antragsteller mit der vollständigen Sammlung ihrer persönlichen Dokumente vor dem Amt antreten müssen. Ebenso scheint es angezeigt, den Menschen in noch wesentlich weiterem Rahmen als bisher einen direkten Zugriff auf ihre, bei den Behörden vorhandenen Daten zu ermöglichen. Beispielhaft sei hier etwa auf die beabsichtigte Schaffung der Möglichkeit verwiesen, sich selbst eine Meldebestätigung ausdrucken zu können. All dies muss aber in einer Umgebung vonstatten gehen, die den unberechtigten Zugriff auf diese Daten so weit als möglich verhindert.

 

Zu Frage 9:

Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode sieht die Errichtung eines Sicherheitsclusters vor. Ziel des Sicherheitsclusters ist die Schaffung von Synergien im Sicherheitsbereich, insbesondere zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Vernetzung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen von Entscheidungsträgern, Experten und Einsatzkräften aus den verschiedenen sicherheitsrelevanten Bereichen, die durch diese Bereiche gemeinsam getragen bzw. unterstützt wird. Dazu gehört auch die Organisation gemeinsamer Ausbildungselemente für ressortübergreifende Aktivitäten und Einsätze im In- und Ausland, mit dem Ziel eines bestmöglichen Zusammenwirkens nach einheitlichen Standards und auf der Grundlage koordinierter Planungs- und Führungsverfahren.

Parallel zu den laufenden Überlegungen zur Einrichtung eines Sicherheitsclusters in Österreich wird im Rahmen der Strategie INNEN.SICHER. geprüft, inwiefern die laufenden Aktivitäten zur Vertiefung der Kooperation mit strategischen Partnern im Umfeld Österreichs durch Hinzuziehung von Kooperationselementen, die aus Clusterbildungen in verschiedenen Sektoren des öffentlichen und privaten Bereichs bekannt sind, ausgebaut werden können. Mittelfristig wird der Aufbau eines „Sicherheitsclusters Mitteleuropa“ angestrebt, mit dem Ziel der Schaffung und Nutzung von Synergien im Sicherheitsbereich.

 

Zu Frage 10:

Die konkreten Maßnahmen im Rahmen des geplanten „Sicherheitsclusters Mitteleuropa“ werden im Rahmen der Umsetzung von INNEN.SICHER. herausgearbeitet werden. Zum jetzigen Stand der Vorbereitungen dieses Projekts können diese Maßnahmen noch nicht genannt werden.