6672/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                        

GZ: BMI-LR2220/1005-I/1/c/2010

Wien, am      . Dezember 2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lausch, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am    22. Oktober 2010 unter der Zahl 6786/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ressortwechsel zum BMI“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Zum 1. Dezember 2010 sind keine Planstellen unbesetzt. Da sich die Personalplanvorgaben auf das Gesamtressort und nicht auf einzelne Bundesländer beziehen, ist eine aufgeliederte Darstellung nicht möglich.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Grundvoraussetzungen für die Nutzung der Personalressourcen des Bundesministeriums für Justiz ist eine entsprechende Anzahl an freien Planstellen im Bundesministerium für Inneres.

 

Zu Frage 8:

Im Gegensatz zum Einsatz von Bediensteten des Bundesministeriums für Justiz, der von freien Kapazitäten im Exekutivdienst abhängt, werden Beamtinnen und Beamte der österreichischen Post AG und der Telekom Austria AG (der Einsatz von Bediensteten des BMLVS ist derzeit noch Gegenstand interministerieller Gespräche) auf gesonderten für diese Zielgruppe eigens definierten Arbeitsplätzen des Allgemeinen Verwaltungsdienstes verwendet.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Nein.