6686/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 


S91143/163-PMVD/2010                                                                                  22. Dezember 2010

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. Oktober 2010 unter der Nr. 6781/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Neues aus der Kommandantenbesprechung" gerichtet. Diese Anfrage beant­worte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die Frage der Notwendigkeit der allgemeinen Wehrpflicht steht für mich, wie bereits von mir im Landesverteidigungsausschuss dargelegt, in engem Zusammenhang mit einer neu zu fassenden Sicherheitsstrategie. So werden derzeit entsprechende Punkte, die sämtliche Optionen hinsichtlich Freiwilligenheer bzw. allgemeine Wehrpflicht berücksichtigen, in den zuständigen Stellen meines Ressorts erarbeitet. Im Konkreten sind mehrere Modelle mit unterschiedlichen Annahmen hinsichtlich der Leistungs- und Aufgabenfähigkeit sowie des Personalstandes in Bearbeitung, um einer Gegenüberstellung zum Ist-Stand zu bieten.

 

Zu 3:

Hiezu ist festzuhalten, dass eine Vorgangsweise gewählt wurde, die es erlaubt, im Rahmen des derzeitigen Systems alle kleinen Verbände zu erhalten. Unter verstärkter Ausrichtung auf Aufgaben mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit werden diese jedoch auf ihre künftige Aufgabenstellung sowohl qualitativ als auch quantitativ angepasst.

Zu 4:

De facto werden alle Verbände betroffen sein.

Zu 5:

Die Einsparungen werden im Gleichklang mit der Umsetzung der strukturellen Maßnahmen im Budget, beginnend mit dem Jahr 2011, erfolgen.

Zu 6 und 7:

Die im Österreichischen Bundesheer betriebenen gepanzerten Fahrzeuge bis 20 t aus heimischer Produktion.

Zu 8 und 14:

Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass Systeme nicht mehr als organisatorische Ausrüstung des Österreichischen Bundesheer vorgesehen sind.

Zu 9 und 11:

Nein.

Zu 10 und 12:

Unter anderem, ja.

Zu 13:

Ja.

Zu 15:

Nein.


Zu 16:

Nicht auf Truppenebene. Weiters werden Optimierungs- und Straffungspotenziale genützt.

Zu 17:

Nein.

Zu 18:

Entfällt.