6689/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0326-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 21. Dezember 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6845/J-NR/2010 betreffend Integrität von Lehrern der Geschichte und politischen Bildung am Beispiel Wilhelm Heißenberger, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 12. November 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Entgegen der in der Anfrage aufgestellten Behauptung wird Herr Wilhelm H. an der HTL Mödling nicht als Lehrkraft für Geschichte und Politische Bildung verwendet. Was die grundsätzlich gegebene Lehrkräfteeigenschaft anbelangt, so ist darauf hinzuweisen, dass die Zuständigkeit zur Einleitung dienst- bzw. disziplinarrechtlicher Schritte dem Landesschulrat als Dienst­behörde/Personalstelle erster Instanz bzw. den dortigen Disziplinarbehörden nach eingehender Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage obliegt. Der Landesschulrat für Nieder­österreich wurde unter einem von der beschriebenen Situation in Kenntnis gesetzt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.