6690/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.12.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0173-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 17. DEZ. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen
und Kollegen vom 4. November 2010, Nr. 6811/J, betreffend Kabinetts-
mitarbeiterInnen im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen vom 4. November 2010, Nr. 6811/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 6:
§ 7 Bundesministeriengesetz 1986 legt die organisatorische Grundstruktur eines Bundesministeriums fest und schafft die Möglichkeit der Einrichtung von Kabinetten. Diese sind nicht in die hierarchische Struktur eines Bundesministeriums eingebunden und können deshalb den Bediensteten nicht als vorgesetzt betrachtet werden. Art. 20 Abs. 2 B-VG, § 44 Abs. 2 BDG 1979 und § 5a VBG legen darüber hinaus fest, dass Beamtinnen und Beamte sowie Vertragsbedienstete Weisungen (u.a.) von unzuständigen, also nichtvorgesetzten, Organen nicht befolgen dürfen.
Weiters unterliegen Kabinettsmitarbeiterinnen
und –mitarbeiter den selben dienstrechtlichen Bestimmungen wie alle
anderen Bediensteten, die Regeln des BDG 1979 bzw. des VBG und insbesondere die
darin enthaltenen Pflichtenkataloge (Aufgabenbesorgung unter Beachtung der geltenden
Rechtsordnung etc.) sind auch auf diese Bedienstetengruppe anzuwenden.
Ebenso bietet der im Jahr 2008 veröffentlichte Verhaltenskodex zur
Korruptionsprävention "Die VerANTWORTung liegt bei mir" (www.bundeskanzleramt.at/verhaltenskodex)
klare und weitreichende Handlungsanleitungen für Kabinettsmitarbeiterinnen
und –mitarbeiter zur Sicherstellung einer integren und objektiven
Aufgabenwahrnehmung.
Da die angesprochenen Befugnisse in gesetzlicher Form und nicht durch einen individuellen Willensakt eingeräumt bzw. beschränkt sind, sind sie auch den Beamtinnen und Beamten sowie Vertragsbediensteten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bekannt.
Zu den Fragen 7 bis 12:
Seit 1. Jänner 2006 wurden eine Referentin des Büros mit der Leitung einer Sektion und eine Referentin und ein Referent mit der Leitung einer Abteilung betraut. Die Referentin, die mit der Leitung einer Sektion betraut wurde, war vorher in der Privatwirtschaft tätig. Die beiden anderen waren vorher im öffentlichen Dienst bzw. im Zuge eines Praktikums beim Europäischen Parlament tätig.
Der Bundesminister: