6690/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0173-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. DEZ. 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen

und Kollegen vom 4. November 2010, Nr. 6811/J, betreffend Kabinetts-

mitarbeiterInnen im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen vom 4. November 2010, Nr. 6811/J, teile ich Folgendes mit:


 

Zu den Fragen 1 bis 6:

 

§ 7 Bundesministeriengesetz 1986 legt die organisatorische Grundstruktur eines Bundesministeriums fest und schafft die Möglichkeit der Einrichtung von Kabinetten. Diese sind nicht in die hierarchische Struktur eines Bundesministeriums eingebunden und können deshalb den Bediensteten nicht als vorgesetzt betrachtet werden. Art. 20 Abs. 2 B-VG, § 44 Abs. 2 BDG 1979 und § 5a VBG legen darüber hinaus fest, dass Beamtinnen und Beamte sowie Vertragsbedienstete Weisungen (u.a.) von unzuständigen, also nichtvorgesetzten, Organen nicht befolgen dürfen.

 

Weiters unterliegen Kabinettsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter den selben dienstrechtlichen Bestimmungen wie alle anderen Bediensteten, die Regeln des BDG 1979 bzw. des VBG und insbesondere die darin enthaltenen Pflichtenkataloge (Aufgabenbesorgung unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung etc.) sind auch auf diese Bedienstetengruppe anzuwenden.

Ebenso bietet der im Jahr 2008 veröffentlichte Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention "Die VerANTWORTung liegt bei mir" (www.bundeskanzleramt.at/verhaltenskodex) klare und weitreichende Handlungsanleitungen für Kabinettsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter zur Sicherstellung einer integren und objektiven Aufgabenwahrnehmung.

 

Da die angesprochenen Befugnisse in gesetzlicher Form und nicht durch einen individuellen Willensakt eingeräumt bzw. beschränkt sind, sind sie auch den Beamtinnen und Beamten sowie Vertragsbediensteten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bekannt.

 

Zu den Fragen 7 bis 12:

 

Seit 1. Jänner 2006 wurden eine Referentin des Büros mit der Leitung einer Sektion und eine Referentin und ein Referent mit der Leitung einer Abteilung betraut. Die Referentin, die mit der Leitung einer Sektion betraut wurde, war vorher in der Privatwirtschaft tätig. Die beiden anderen waren vorher im öffentlichen Dienst bzw. im Zuge eines Praktikums beim Europäischen Parlament tätig.

 

Der Bundesminister: