6692/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.12.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0176-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 21. DEZ. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen
und Kollegen vom 5. November 2010, Nr. 6823/J, betreffend Stand der
Umsetzung, Koordination und Evaluierung der Bonner Konvention
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 5. November 2010, Nr. 6823/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Die Verpflichtungen traten mit dem Datum des Beitritts Österreichs zur Konvention am 17. August 2005 in Kraft.
Zu den Fragen 2 und 4:
Auf Grund der verfassungsrechtlichen Kompetenzlage in Angelegenheiten des Naturschutzes erfolgt die Umsetzung auf Bundesländerebene, daher sind konkrete Probleme nicht bekannt.
Zu Frage 3:
Über spezielle Projekte in den einzelnen Bundesländern liegen dem BMLFUW keine Informationen vor.
Das BMLFUW unterstützt Maßnahmen zum MoU (= Memorandum of Understanding) Großtrappe und weitere Artenschutz-Projekte (siehe Antwort zu Frage 6).
Zu Frage 5:
Die Bonner Konvention sieht kein umfassendes Monitoring für die Arten der Anhänge vor. Eine Evaluierung bzw. ein Monitoring erfolgt nur im Rahmen spezieller Projekte (z.B. Großtrappe).
Zu Frage 6:
Vom BMLFUW wurden Projekte für folgende Arten, die in den Anhängen der Bonner Konvention gelistet sind, unterstützt:
- Bienenfresser: 2005 - 2006 und 2008 - 2011; Anlage künstlicher Brutwände
- Seeadler: 2006 - 2008; Artenschutzprogramm
- Waldrapp: 2004 - 2007; Migrationsprojekt
- Wiesenweihe: 2005; Artenschutzprogramm
- Greifvögel: 2008 - 2009; Aktionsplan für den Greifvogelschutz
- Vorsicht Gift: 2003 - 2006; Schutzprogramm Gift und Greifvögel
- LIFE Projekt Großtrappe: 2005 - 2010; Artenschutzprojekt
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Kampagne „VielfaltLeben“, die 2008 - 2010 vom BMLFUW durchgeführt wird, folgende Artenschutzprojekte, die Arten der Bonner Konvention betreffen, vom BMLFUW unterstützt:
- Vorsicht Gift! (Seeadler, Kaiseradler)
- Sakerfalke
- Wachtelkönig
- Kiebitz
- Wiesenbrüter (Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Rotschenkel, Bekassine)
- Mausohr
Eine Evaluierung der genannten Projekte erfolgt jeweils bei Projektabschluss.
Weitere Projekte des BMLFUW zur Bonner Konvention:
- Nächtlicher Vogelzug über Österreich, Moonwatchsurvey (2005 - 2007)
- Broschüre zur Bonner Konvention (Vögel) (2005)
Zu Frage 7:
Die genannten Arten fallen nicht in den Geltungsbereich der Bonner Konvention, da ihre Wanderungen nicht zyklisch und nicht vorhersehbar erfolgen (vergleiche Artikel 1 des Konventionstextes), sondern ausschließlich der Eroberung eines neuen Territoriums dienen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Das MoU Großtrappe bzw. das LIFE-Projekt Großtrappe wird in enger Kooperation mit Ungarn umgesetzt.
Zu Frage 10:
Berichte müssen von den Vertragsparteien alle drei Jahre dem Sekretariat der Bonner Konvention vorgelegt werden.
Zu Frage 11:
Ja.
Zu Frage 12:
Die Konvention sieht keine Sanktionen vor.
Der Bundesminister: