6692/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0176-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 21. DEZ. 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen

und Kollegen vom 5. November 2010, Nr. 6823/J, betreffend Stand der

Umsetzung, Koordination und Evaluierung der Bonner Konvention

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 5. November 2010, Nr. 6823/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die Verpflichtungen traten mit dem Datum des Beitritts Österreichs zur Konvention am 17. August 2005 in Kraft.


 

Zu den Fragen 2 und 4:

Auf Grund der verfassungsrechtlichen Kompetenzlage in Angelegenheiten des Naturschutzes erfolgt die Umsetzung auf Bundesländerebene, daher sind konkrete Probleme nicht bekannt.

 

Zu Frage 3:

Über spezielle Projekte in den einzelnen Bundesländern liegen dem BMLFUW keine Informationen vor.

 

Das BMLFUW unterstützt Maßnahmen zum MoU (= Memorandum of Understanding) Großtrappe und weitere Artenschutz-Projekte (siehe Antwort zu Frage 6).

Zu Frage 5:

 

Die Bonner Konvention sieht kein umfassendes Monitoring für die Arten der Anhänge vor. Eine Evaluierung bzw. ein Monitoring erfolgt nur im Rahmen spezieller Projekte (z.B. Großtrappe).

Zu Frage 6:

 

Vom BMLFUW wurden Projekte für folgende Arten, die in den Anhängen der Bonner Konvention gelistet sind, unterstützt:

 

-        Bienenfresser:      2005 - 2006 und 2008 - 2011; Anlage künstlicher Brutwände

-        Seeadler:  2006 - 2008; Artenschutzprogramm

-        Waldrapp: 2004 - 2007; Migrationsprojekt

-        Wiesenweihe:      2005; Artenschutzprogramm

-        Greifvögel:            2008 - 2009; Aktionsplan für den Greifvogelschutz

-        Vorsicht Gift:         2003 - 2006; Schutzprogramm Gift und Greifvögel

-        LIFE Projekt Großtrappe: 2005 - 2010; Artenschutzprojekt

 

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Kampagne „VielfaltLeben“, die 2008 - 2010 vom BMLFUW durchgeführt wird, folgende Artenschutzprojekte, die Arten der Bonner Konvention betreffen, vom BMLFUW unterstützt:

 

-        Vorsicht Gift! (Seeadler, Kaiseradler)  

-        Sakerfalke    

-        Wachtelkönig      

-        Kiebitz          

-        Wiesenbrüter (Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Rotschenkel, Bekassine)  

-        Mausohr       

 

Eine Evaluierung der genannten Projekte erfolgt jeweils bei Projektabschluss.

Weitere Projekte des BMLFUW zur Bonner Konvention:

 

-        Nächtlicher Vogelzug über Österreich, Moonwatchsurvey (2005 - 2007)

-        Broschüre zur Bonner Konvention (Vögel) (2005)

 

Zu Frage 7:

 

Die genannten Arten fallen nicht in den Geltungsbereich der Bonner Konvention, da ihre Wanderungen nicht zyklisch und nicht vorhersehbar erfolgen (vergleiche Artikel 1 des Konventionstextes), sondern ausschließlich der Eroberung eines neuen Territoriums dienen.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Das MoU Großtrappe bzw. das LIFE-Projekt Großtrappe wird in enger Kooperation mit Ungarn umgesetzt.

 

Zu Frage 10:

 

Berichte müssen von den Vertragsparteien alle drei Jahre dem Sekretariat der Bonner Konvention vorgelegt werden.

 

Zu Frage 11:

 

Ja.

 

Zu Frage 12:

 

Die Konvention sieht keine Sanktionen vor.

 

Der Bundesminister: