6693/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.12.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0177-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 17. DEZ. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen
und Kollegen vom 5. November 2010, Nr. 6824/J, betreffend Stand der
Umsetzung, Koordination und Evaluierung der Berner Konvention
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 5. November 2010, Nr. 6824/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Die Verpflichtungen traten mit dem Beitritt Österreichs zur Berner Konvention 1983 in Kraft.
Zu Frage 2:
Auf Grund der verfassungsrechtlichen Kompetenzlage in Angelegenheiten des Naturschutzes erfolgt die Umsetzung auf Bundesländerebene.
Zu Frage 3:
Über spezielle Projekte in den einzelnen Bundesländern liegen dem BMLFUW keine Informationen vor.
Das BMLFUW unterstützt eine Reihe von Artenschutzprojekten (siehe Antwort zu Frage 6).
Zu Frage 4:
Die Problembereiche sind nicht spezifisch für die Berner Konvention, sondern allgemeine Probleme der Durchsetzung der Interessen des Naturschutzes. Durch die Regelungen der FFH- und Vogelschutz-RL, die den Geltungsbereich der Berner Konvention vollinhaltlich abdecken, ist jedoch seit dem EU-Beitritt Österreichs im Jahre 1995 ein Schutzregime für Arten und Lebensräume, die in den Anhängen der Berner Konvention gelistet sind, in den naturschutzgesetzlichen Vorschriften der Bundesländer verankert worden.
Zu Frage 5:
Die Berner Konvention sieht kein Monitoring für die Arten der Anhänge vor. Eine Evaluierung bzw. ein Monitoring erfolgt nur bei speziellen Projekten (z.B. Großtrappe).
Zu Frage 6:
Über Projekte der einzelnen Bundesländer liegen dem BMLFUW keine Informationen vor.
Vom BMLFUW wurden, teilweise gemeinsam mit den Bundesländern, folgende Projekte, die Arten der Berner Konvention betreffen, finanziert:
- Braunbär: LIFE-Projekt
2002 - 2005; Schutz und Management des Bären in Österreich;
2004 - 2009; Schutz des Bären in Österreich;
- Wolf: 2005 - 2009; Vorbereitung für das Wolfsauftreten;
- Luchs: 2006 - 2008; Interreg Luchs Nordwest;
- Feldhamster: 2005; Internationale Tagung Feldhamster;
- Fledermäuse: 2002 - 2007; Interreg-Projekt mit Italien und Slowenien;
- Bienenfresser: 2005 - 2006 und 2008 - 2011; Anlage künstlicher Brutwände;
- Birkhuhn: 2007; Tagung: 4th International Black Grouse Conference;
- Eulen 2003 - 2004; Artenschutzprogramm Eulenvögel;
- Raubwürger: 2004 - 2005; Artenschutzprogramm;
- Seeadler: 2006 - 2008; Artenschutzprogramm;
- Waldrapp: 2004 - 2007; Migrationsprojekt;
- Wiesenweihe: 2005; Artenschutzprogramm;
- Greifvögel: 2008 - 2009; Aktionsplan für den Greifvogelschutz;
- Habichtskauz: 2008; Aktionsplan Habichtskauz;
- Vorsicht Gift: 2003 - 2006; Schutzprogramm Gift und Greifvögel;
- LIFE Projekt Großtrappe: 2005 - 2010; Artenschutzprojekt;
- Flussperlmuschel: 2005 - 2007;
- Flusskrebse: 2004; Wanderausstellung;
- Prachtkäfer: 2004 - 2005; Buprestis splendens am Dobratsch;
- LIFE Projekt Bodenseevergissmeinnicht: 2001 – 2005.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Kampagne „VielfaltLeben“, die 2008 – 2010 vom BMLFUW durchgeführt wird, folgende Artenschutzprojekte, die Arten der Berner Konvention betreffen, mit Mitteln des BMLFUW finanziert:
- Vorsicht Gift! (Seeadler, Kaiseradler)
- Sakerfalke
- Brachpieper
- Wiesenbrüter (Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Rotschenkel, Bekassine, Braunkehlchen
- Schafstelze, Wiesenpieper)
- Wendehals und Wiedehopf
- Wachtelkönig
- Kiebitz
- Wildkatze
- Feldhamster
- Mausohr
- Flussperlmuschel- Wechselkröte
- Europäische Hornotter
- Alpenbock
Eine Evaluierung der genannten Projekte erfolgt jeweils bei Projektabschluss. Ein spezielles, nachfolgendes Monitoring würde eine weitere Projektfinanzierung erfordern.
Weitere Projekte, die den Schutz von Lebensräumen betreffen, siehe Antwort zu Frage 9.
Zu Frage 7:
Es gibt in Österreich drei Bärenanwälte, deren Zuständigkeit auf die Großen Beutegreifer ausgedehnt wurde.
Aufgabe dieser Bärenanwälte ist es, Risse zu begutachten, Entschädigungsfragen mit den Betroffenen zu klären sowie Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring zu betreiben.
Die Großen Beutegreifer sind in ganz Österreich ganzjährig geschont. Eine Koordinierung mit den Nachbarstaaten erfolgt im Rahmen der Koordinierungsstelle Große Beutegreifer mit Bayern.
Im Rahmen der Alpenkonvention wurde eine Arbeitsgruppe "Großraubtiere" eingesetzt. Eine koordinierte Vorgangsweise wird angestrebt.
Zu Frage 8:
Über Projekte der einzelnen Bundesländer liegen dem BMLFUW keine Informationen vor.
Vom BMLFUW wurde folgendes Projekt, das eine in Österreich endemische Art betrifft, finanziert: LIFE Projekt Bodenseevergissmeinnicht: 2001 – 2005.
Zu Frage 9:
Durch die Verpflichtungen der FFH-RL werden die Zielsetzungen des Lebensraumschutzes, der in der Berner Konvention verankert ist, vollinhaltlich umgesetzt. Österreich hat 168 Gebiete nach der FFH-RL als Natura 2000 Gebiete ausgewiesen und als sogenannte „Europaschutzgebiete“ unter besonderen Schutz gestellt.
Im Rahmen der Kampagne „VielfaltLeben“, die 2008 – 2010 vom BMLFUW durchgeführt wird, wurden folgende Lebensraumschutzprojekte, die Arten und Lebensräume der Berner Konvention betreffen, mit Mitteln des BMLFUW finanziert:
- Management und Schutz des Schilfgürtels am Neusiedlersee
- Feuchtgebietsrenaturierung Leithaniederung
- Teiche und Kleingewässer als Lebensräume für Vögel
- Silikatsandrasen in den March-Thaya-Auen
- Naturschutzkonzept Feuchte Ebene
- Oberes Inntal
Zu Frage 10:
Der Bericht Österreichs ist jährlich von den Bundesländern an das Sekretariat der Berner Konvention beim Europarat zu übermitteln.
Zu Frage 11:
Soweit dem BMLFUW dazu Informationen vorliegen, wurde diesen Berichtspflichten nachgekommen.
Zu Frage 12:
Die Konvention sieht keine Sanktionen vor.
Der Bundesminister: