6695/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0178-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 21. DEZ. 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 10. November 2010, Nr. 6833/J,

betreffend Waldverwüstung durch Forststraßenbau im Tennengebirge

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 10. November 2010, Nr. 6833/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Durch den Bau der Ofentleckstraße erfolgt keine Verletzung des zitierten gesetzlichen Auftrages der ÖBf AG. Dies geht auch aus dem Gutachten des forsttechnischen und naturschutzfachlichen Amtssachverständigen der zuständigen Behörde (BH Hallein) zweifelsfrei hervorgeht.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Diese zeitgemäße Erschließung von Wirtschafts- und Schutzwaldflächen erfolgt nicht aus Profitgründen. Die gegenständliche Straße ist, wie auch von der zuständigen Forst- und Naturschutzbehörde bestätigt wird, Basis bzw. Voraussetzung für eine pflegliche, kleinflächige und somit naturnahe Waldbehandlung mittels bestandesschonender Seilnutzung mit Kippmastgeräten. Sie dient auch zur Erleichterung der Aufarbeitung von Schadholz (Windwurfsholz, Lawinen- und Käferholz) und damit der langfristigen Erhaltung eines intakten Bergwaldes. Dies steht im Einklang mit dem bundesforstlichen Leitprinzip der Nachhaltigkeit.

 

Zu Frage 4:

 

Den Bundesforsten ist es ein Anliegen, die Öffentlichkeit über ihre Aktivitäten und Leistungen zu informieren. Es ist allerdings nicht möglich, die "breite Öffentlichkeit" über jedes einzelne Projekt zu informieren. Im Vorfeld der Umsetzung eines Projekts und auch im behördlichen Verfahren ist die sachgerechte Einbindung interessierter Personen und Stellen gewährleistet. So informiert z.B. die Behörde die Bürgermeister der jeweils betroffenen Gemeinden und ersucht um Abgabe einer Stellungnahme. Im gegenständlichen Fall ist der Standpunkt der Marktgemeinde Abtenau zu den beiden Straßenbauprojekten "Karalmstraße" (vorgelagerte neue Interessentenstraße) und "Ofentleckstraße" übrigens uneingeschränkt positiv.

 

Zu Frage 5:

 

Es darf darauf hingewiesen werden, dass Angelegenheiten des Naturschutzes in den Vollziehungsbereich der Länder fallen. Darüber hinaus verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Die ÖBf nehmen bei jedem Forststraßenprojekt – so auch im gegenständlichen Fall – einen umfangreichen Interessenausgleich vor und wägen unterschiedliche Zielsetzungen sorgfältig ab. Durch die Art der Projektabwicklung ist es gelungen, das Bauvorhaben so landschafts- und habitatsschonend wie möglich durchzuführen. Forststraßen können bei sachgerechter Ausführung auch positive Beiträge zur Biodiversität leisten.


 

Das Projekt „Ofentleckstraße“ wurde ordnungsgemäß bei der Forst- und Naturschutzbehörde (BH Hallein) eingereicht, vom zuständigen Bezirksforsttechniker im Rahmen einer Trassenbegehung geprüft und mit Zustimmung des Naturschutzbeauftragten für den Tennengau sowie der Salzburger Landesumweltanwaltschaft bescheidmäßig genehmigt. Der Bau wurde fachgerecht und so umweltschonend wie möglich durchgeführt, weshalb es auch seitens der Behörde, die den Bau beaufsichtigt, bisher zu keinerlei Beanstandungen gekommen ist.

 

Zu Frage 8:

 

70 % der Waldfläche der ÖBf in Salzburg sind Wirtschaftswald und 8 % Schutzwald im Ertrag. Ca. 25.000 ha der ÖBf Waldfläche in Salzburg stehen unter Naturschutz.

 

Zu Frage 9:

 

Die Bestimmungen des Naturschutzgebietes Tennengebirge werden von den ÖBf eingehalten. Diese umfassen zum Beispiel ein Verbot von Kahlschlägen oder des Einbringens standortsfremder Pflanzen. Die Nutzungen umfassen in erster Linie die Aufarbeitung von Schadholz durch Lawinen und andere Naturereignisse.

 

Zu Frage 10:

 

Bei der Errichtung von Forststraßen durch die Bundesforste wird auf die Erfordernisse des Naturschutzes immer Rücksicht genommen. Jedes Projekt wird von der Behörde einer forst- und naturschutzrechtlichen Prüfung unterzogen und nur mit entsprechenden Auflagen genehmigt. Sämtliche naturschutzfachliche Auflagen sind auch Teil der Leistungsbeschreibungen, die Basis für Auftragsvergaben sind.

 

Forststraßen bedürfen nach den Bestimmungen der §§ 62 und 64 Forstgesetz 1975 einer Bewilligung oder Anmeldung und dürfen nur auf Grund der Planung und unter der Aufsicht der in § 61 genannten Forstorgane sowie (auch) bei Gegebenheit der Voraussetzungen des § 60 ForstG errichtet werden. Bei einer entsprechend diesen forstrechtlichen Vorgaben errichteten Forststraße ist eine Waldverwüstung nach § 16 Abs. 2 ForstG ausgeschlossen.


 

Zu Frage 11:

 

Bei der gegenständlichen Forststraße wurden keine öffentlichen Gelder (EU, Bund, Land) investiert – die Österreichische Bundesforste AG kann aufgrund von EU- und nationalen Bestimmungen nicht gefördert werden.

 

Zu Frage 12:

 

Der Bergsteig wurde keineswegs zerstört, sondern laut Mitteilung des zuständigen Revierleiters dort, wo er von der neuen Straße durchschnitten wurde, sehr sorgfältig in diese eingebunden.

 

Zu Frage 13:

 

Im Zeitraum 2005 bis 2009 betrug das Fördervolumen für Forststraßen EUR 31,04 Millionen EU- und Bundesmittel (siehe nachstehende Tabelle).

 

Bundesland

Jahr

EU/Bundesmittel (in EUR)

 

 

 

Burgenland

2005

381.481

2006

424.150

2007

0

2008

0

2009

76.588

 

Summe

882.219

Kärnten

2005

1.940.000

2006

2.563.000

2007

0

2008

1.213.360

2009

796.844

Summe

6.513.204

 

 

 

 

 


 

Niederösterreich

2005

1.611.181

2006

1.444.465

2007

0

2008

425.532

2009

286.374

Summe

3.767.552

Oberösterreich

2005

1.104.954

2006

1.271.200

2007

0

2008

936.653

2009

850.046

Summe

4.162.853

Salzburg

2005

1.539.256

2006

1.380.413

2007

0

2008

709.787

2009

960.860

Summe

4.590.316

Steiermark

2005

583.311

2006

1.093.221

2007

0

2008

1.443.034

2009

1.997.506

Summe

5.117.072

Tirol

2005

975.075

2006

2.617.798

2007

0

2008

689.227

2009

1.326.443

Summe

5.608.543

Vorarlberg

2005

0

2006

394.800

2007

0

2008

0

2009

0

Summe

394.800

 


 

 

Wien

2005

0

2006

0

2007

0

2008

0

2009

0

Summe

0

Summe

2005

8.135.258

2006

11.189.047

2007

0

2008

5.417.593

2009

6.294.661

Gesamtsumme

31.036.559

 

Zu Frage 14:

 

Rund 35.000 ha der ÖBf Flächen befinden sich in Schutzgebieten, in denen keine oder nur minimale Eingriffe zulässig sind. Diese Gebiete umfassen Nationalparks, Kernzonen im Biosphärenpark Wienerwald, Naturwaldreservate  und das Wildnisgebiet Dürrenstein.

 

Zu Frage 15:

 

Derzeit bestehen bundesweit 200 Naturwaldreservate auf einer Fläche von 8.603 ha. Mit der Unterzeichnung des 200. Naturwaldreservates im Jahr 2010 wurde ein besonderer Meilenstein erreicht. Damit ist ein Großteil der 118 in Österreich vorkommenden Waldgesellschaften erfasst, sodass sich der Schwerpunkt zunehmend auf die Betreuung und Instandhaltung des bestehenden Netzwerkes verlagert.

 

Ziel des Naturwaldreservate-Konzeptes ist es jedoch nach wie vor, alle Waldgesellschaften abzudecken. Die noch fehlenden Waldgesellschaften sind aber meist sehr selten und kommen nur in bestimmten Naturräumen vor, sodass die Vervollständigung des Netzwerkes immer schwieriger wird und nicht zuletzt wegen der Freiwilligkeit der Teilnahme an diesem Programm auch von der Mitwirkung der Waldbesitzer abhängt.

 

 


Zu Frage 16:

 

Österreich war von der Volksrepublik China eingeladen worden, diesen internationalen Workshop mit zu gestalten, weil die Waldbewirtschaftung Österreichs wegen des gelungenen Ausgleichs der ökonomischen, umweltbezogenen und gesellschaftlichen Interessen weltweit Beachtung findet. Insbesondere der österreichische Walddialog gilt als beispielgebendes Modell für partizipative Politikgestaltung und sektorübergreifende Zusammenarbeit.

 

Österreich hat sich in Guilin vor allem dafür eingesetzt, dass für die erfolgreiche Umsetzung und Weiterentwicklung von nachhaltiger Waldwirtschaft als Ergänzung zu den notwendigen Rechtsinstrumentarien auch entsprechende Bürgerbeteilungsverfahren in Form von sogenannten Nationalen Waldprogrammen verstärkt angewendet werden.

 

Betreffend den Bau von Forststrassen in Österreich gibt es klare Regelungen im Forstgesetz (§§ 58 bis 65 ForstG) sowie fundierte fachliche Kenntnisse und Erfahrungen.

 

Der Bundesminister: