6702/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.12.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0351-II/A/9/2010

Wien, am 23. Dezember 2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6848/J des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Ja. Während die Steigerungsraten für Medikamente in den letzten zehn Jahren durchschnittlich etwa fünf Prozent pro Jahr betrugen (die Medikamentenkosten stiegen bei der Salzburger Gebietskrankenkasse von 75 Mio. € im Jahre 1999 auf 121 Mio. € im Jahre 2009), sanken die Medikamentenkosten bei der genannten Kasse im ersten Halbjahr 2010 um 1,23 Mio. € oder 2,33 %. Der Erfolg der Vereinbarung kann daran gemessen werden, ob die Kosten pro verschriebenem Medikament sinken. Dies ist nur in Medikamentengruppen möglich, in denen mehrere geleichwertige Präparate mit verschiedenen Preisen zur Verfügung stehen. Im ersten Halbjahr 2010 sind die Kosten pro Verordnung in sechs Bereichen gesunken (Medikamente aus den Bereichen Magen, Blut, Herz-Kreislauf, Urogenitalsystem, Nervensystem und Sonstige). Die durchschnittlichen Rückgänge betrugen zwischen 20 Cent und € 6,30 je Verordnung. Da es sich aber um Massenmedikamente handelt, führten diese scheinbar geringen Kostensenkungen zu einem Gesamtrückgang der Kosten um 1,23 Mio. € – trotz eines Kostenanstiegs in anderen Bereichen.

 

Gestiegen sind die Kosten pro Verordnung bei den Krebsmedikamenten, bei Antiinfektiva, bei Hautpräparaten, Hormonpräparaten und Lungenmedikamenten.  In diesen Bereichen stehen großteils keine günstigeren Alternativen zur Verfügung.

 

Der Generikaanteil in den Medikamentengruppen, in welchen Generika zur Verfügung stehen, beträgt mittlerweile 62 %. Das ist ein Anstieg um 17 Prozentpunkte in einem Jahr. Salzburg ist damit österreichweit führend bei der Verschreibung von Generika.

 

Frage 3:

Die Salzburger Gebietskrankenkasse hat dazu mitgeteilt, dass ihr keine Probleme aus Patient/inn/ensicht bekannt geworden seien. Auch Nachfragen bei der Salzburger Patientenanwältin hätten dieses Bild bestätigt. Schließlich ist auch mein Ressort mit keinerlei Beschwerden zu diesem Thema konfrontiert worden.

 

Probleme in der organisatorischen Umsetzung bei den Ärzt/inn/en werden nach Aussage der Salzburger Gebietskrankenkasse laufend mit diesen besprochen und entsprechend gelöst. Organisatorisches Hauptproblem war der flächendeckende Einsatz einer aktuellen Version des Ökotools des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger in der Software aller Ärzte. Das Ökotool ist eine Datenbank mit allen Medikamenten, die vom Hauptverband herausgegeben wird. Dieses Problem wurde gelöst; alle Salzburger Ärztinnen und Ärzte verfügen, sofern sie dies möchten, über die jeweils aktuelle Version des Ökotools.

 

Frage 4:

Die Ergebnisse der Initiative der Salzburger Gebietskrankenkasse und der Ärzteschaft sind durchwegs erfreulich, zeigen sie doch, dass die bisherigen jährlichen Kostensteigerungen auf dem Heilmittelsektor nicht hingenommen werden müssen, sondern dass eine Trendwende ohne Qualitätsverlust für die Versicherten und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen möglich ist.

 

Frage 5:

Wenngleich die einzelnen Versicherungsträger in Leistungsangelegenheiten, somit auch in ihrer Handlungsweise betreffend die Kostentragung für Medikamente im Rahmen der rechtlichen Vorgaben autonom agieren, so gilt für sie jedenfalls das Ökonomiegebot. In diesem Sinne gehe ich davon aus, dass auch andere Versicherungsträger bestrebt sind, kostendämpfende Maßnahmen im Heilmittelbereich zu setzen. Wenn nun die Praxis eines Versicherungsträgers sich als erfolgreich erweist, so ist zu erwarten, dass diese Praxis auch von anderen Versicherungsträgern übernommen wird. Diesbezügliche Ankündigungen sind auch bereits erfolgt. Ich begrüße jedenfalls jede derartige Initiative.

 

Frage 6:

Die Salzburger Medikamentenvereinbarung hält fest: „Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass über die Auswahl des abzugebenden Medikamentes ausschließlich der verordnende Arzt/die verordnende Ärztin entscheidet.“

 

Lediglich bei einer medizinischen Gleichwertigkeit mehrerer Heilmittel soll das Ökonomiegebot der „Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen“ umgesetzt werden, wonach bei gleichwertigen medizinischen Heilmitteln das günstigere zu wählen ist. Entscheidet ein Arzt/eine Ärztin, dass aus medizinischen Gründen ein teureres Produkt nötig ist oder eine Umstellung dem Patienten/der Patientin nicht zumutbar ist, so bleibt die ärztliche Therapiefreiheit – der geltenden Rechtslage entsprechend – selbstverständlich gewahrt. In diesem Sinne hege ich keinerlei Bedenken gegen die geschlossene Vereinbarung.

 

Frage 7:

Die Salzburger Medikamentenvereinbarung stützt sich ausschließlich auf das Ökotool des Hauptverbandes, eine Datenbank, in der nach ihrer Einstufung im Erstattungskodex vergleichbare Medikamente nach Preis gereiht aufgelistet werden. Das Ökotool basiert damit auf den Beurteilungen durch die Heilmittel-Evaluierungs-Kommission, der auch Vertreter/innen der Wissenschaft aus einschlägigen Fachrichtungen (Pharmakologen und Mediziner von Universitätsinstituten) angehören.

 

Frage 8:

Wie bereits in Beantwortung der Frage 6 ausgeführt, bleibt die ärztliche Therapiefreiheit vollständig erhalten. Wenn ein Arzt/eine Ärztin es für einen Patienten/eine Patientin für medizinisch nicht zumutbar hält, auf ein neues Medikament umgestellt zu werden, ist er/sie – auch nach Mitteilung der Salzburger Gebietskrankenkasse nicht verpflichtet, dies zu tun.

 

Frage 9:

Die Salzburger Medikamentenvereinbarung ist seit 1. Jänner 2010 in Kraft. In den vergangenen elf Monaten konnte laut Aussage der Salzburger Gebietskrankenkasse nicht festgestellt werden, dass die Versorgung der Salzburger Bevölkerung mit Medikamenten gefährdet gewesen wäre. Der Kasse liegen keine Aussagen, Beschwerden oder Klagen vor, dass es zu Engpässen oder Wartefristen gekommen wäre. Ich habe keinen Grund, an der Korrektheit der Darstellung der Salzburger Gebietskrankenkasse zu zweifeln und sehe daher auch nicht die von den anfragenden Abgeordneten beschworene Gefahr.