6704/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.12.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

GZ: BVT-1-RE/18087/2010

Wien, am      . Dezember 2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 27. Oktober 2010 unter der Zahl 6787/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hassparolen und Gewaltaufrufe im Internet – Strafrecht gegen diese Websites?“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Beobachtung extremistischer Inhalte im Internet erfolgt von sicherheitsbehördlicher Seite primär durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Weiters befindet sich auf der Homepage des Innenministeriums die sogenannte „Meldestelle NS-Wiederbetätigung“, über die das BVT Informationen aus der Bevölkerung bekommt und Verdachtsfällen entsprechend nachgeht. Bei dieser Meldestelle gingen im Jahr 2009 insgesamt 266 Informationen und Hinweise ein. Das Bundesministerium für Inneres kooperiert auch mit dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW), das ebenfalls Internetmonitoring betreibt und auf relevante Sachverhalte hinweist. Darüber hinaus werden die bei der ISPA (Internet Service Providers Austria) eingerichteten Meldestelle „Stopline“ einlangenden Hinweise an die Sicherheitsbehörden weitergeleitet und von diesen entsprechend verfolgt.

 


Zu den Fragen 2 bis 5 und 7 bis 15:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 6:

Jahr

Angezeigte Fälle

2007

325

2008

68

2009

37

 

Darüber hinausgehende Statistiken werden nicht geführt.