6709/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.01.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/164-PMVD/2010 3.
Jänner 2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 4. November 2010 unter der Nr. 6810/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Kabinettsmitarbeiterinnen im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 6:
Zu diesen Fragen verweise ich auf die Ausführungen des Bundeskanzlers in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6803/J. Nicht unerwähnt möchte ich jedoch in diesem Zusammenhang lassen, dass dem Chef des Kabinetts des Bundesministers die Ermächtigung zur selbständigen Behandlung der dem Kabinett nach der Geschäftseinteilung zugewiesenen Aufgaben erteilt wurde (Approbationsbefugnis). Darüber hinaus wurde vier Bediensteten des Kabinetts des Bundesministers die Ermächtigung zur selbständigen Behandlung für bestimmte Angelegenheiten nach § 10 Abs. 4 BMG für die Dauer ihrer Einteilung im Kabinett erteilt.
Zu 7 und 8:
In den letzten fünf Jahren wurden insgesamt sechs Bedienstete des unmittelbaren Mitarbeiterstabes des jeweiligen Bundesministers in höhere Funktionen der Organisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport bestellt. Von diesen sechs Bediensteten üben derzeit drei Bedienstete ihre Funktion nicht aus, da sie weiterhin im Kabinett des Bundesministers verwendet werden.
Zu 9:
Keiner.
Zu 10:
Entfällt.
Zu 11 und 12:
In den letzten fünf Jahren wurden insgesamt drei Bedienstete des unmittelbaren Mitarbeiterstabes des jeweiligen Bundesministers zu Abteilungsleitern bestellt. Vor ihrer dienstlichen Verwendung im Kabinett des Bundesministers wurde diese Bediensteten als „Referatsleiter“ bzw. „Referenten“ im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport verwendet.