6711/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. November 2010 unter der Zl. 6805/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „KabinettsmitarbeiterInnen im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
§ 7 Bundesministeriengesetz 1986 legt die organisatorische Grundstruktur eines Bundesministeriums fest und schafft die Möglichkeit der Einrichtung von Kabinetten. Diese sind nicht in die hierarchische Struktur eines Bundesministeriums eingebunden und können deshalb den Bediensteten nicht als vorgesetzt betrachtet werden.
Gleichzeitig unterliegen KabinettsmitarbeiterInnen denselben dienstrechtlichen
Bestimmungen wie andere Bedienstete, den Regeln des Beamtendienstrechtsgesetz 1979 bzw. des Vertragsbedienstetengesetz 1948.
Zu den Fragen 7 bis 12:
Ein Wechsel vom Kabinett in den gehobenen oder höheren auswärtigen Dienst ist grundsätzlich nur nach erfolgreicher Absolvierung des Aufnahmeverfahrens gemäß Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut (BGBl. I Nr. 129/1999) möglich.
Jene KabinettsmitarbeiterInnen, die wieder in den Ressortbereich zurückgewechselt sind, waren bereits vor ihrer Kabinetts-Tätigkeit als Bundesbedienstete im Personalstand des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) tätig. Aufgrund der Auflösung des Staatssekretariats im BMeiA und auch auf Basis der sich aus § 15 (Mobilitäts- und Rotationsprinzip) des oben zitierten Bundesgesetzes ergebenden Verwendungsänderungen sind in den letzten fünf Jahren acht MitarbeiterInnen, davon fünf in höherwertige Verwendung (ab Al/5), im Ressortbereich des BMeiA im In- und Ausland zurückgewechselt, in je einem Fall als Sektionsleiter im Inland und als Missionschef im Ausland. Darüber hinaus besteht derzeit für einen ehemaligen Kabinettsmitarbeiter ein Arbeitsleiheverhältnis.