6712/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.01.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 4. Jänner 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0350-IK/1a/2010

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6799/J betreffend „Windkraft“, welche die Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen am 4. November 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Ja.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 6 der Anfrage:

 

Derzeit wird seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend evaluiert, wo die Gründe für das Ausschöpfen des zusätzlichen Unterstützungsvolumens liegen und wie sich die weitere Entwicklung gestalten wird. Auf dieser Basis wird eine Regierungsvorlage, die den zukünftigen Förderbedarf sowie die EU-beihilferechtlichen Vorgaben berücksichtigt, vorgelegt werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 5, 7 und 8 der Anfrage:

 

Eine Beurteilung ist nur im Hinblick auf zum Zeitpunkt der Statuserhebung eingelangte Anträge möglich, aus welchen das beantragte Unterstützungsvolumen ersichtlich ist.

 

Auf Basis der dem Zeitpunkt der Anfragestellung nächstfolgenden Statuserhebung würden einlangende Anträge bei Photovoltaik ohne Anhebung des Förderkontingents erst im Jahr 2016 einen Einspeise-Vertrag erhalten, einlangende Anträge bei sonstiger Ökoenergie würden ohne Anhebung des Förderkontingents im Jahr 2013 einen Einspeise-Vertrag erhalten.

 

Kategorie Photovoltaik (Status 12.11.2010):

 

 

 

 

 

 

 

 


Quelle: OeMAG

 


Kategorie sonstige Ökoenergie (Status 12.11.2010):

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Quelle: OeMAG

 

Nicht berücksichtigt bei dieser Darstellung sind Förderungen, die von anderen Gebietskörperschaften, anderen Ministerien oder sonstigen Förderstellen gewährt werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:

 

In der geplanten Regierungsvorlage soll eine Anhebung des Kontingents vorgeschlagen werden, wodurch es zu einem Abbau der Warteschleife und zu einer raschen Realisierung der Vorhaben kommt. Bereits auf Basis der derzeitigen Rechtslage besteht für die auf der Warteliste befindlichen Anlagenbetreiber die Möglichkeit, bis zur Aufnahme in das Förderkontingent einen Stromabnahmevertrag zu Marktpreisen abzüglich aliquoter Kosten für Ausgleichsenergie mit der Ökostromabwicklungsstelle abzuschließen.

 

Zudem wurde in der Ökostromverordnung 2010 der Einspeisetarif für Windkraft von 7,53 Cent/kWh auf 9,7 Cent/kWh, also um knapp 29% gegenüber dem Vorjahr, erhöht.

 


Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Die genannten Fristen dienen der Realisierung der Vorhaben. Eine Kürzung von Fristen würde lediglich dazu führen, dass Anlagenprojekte im Falle einer Versäumnis einer kurzen Frist nicht mehr förderbar wären.

 

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Die Ökostromverordnung 2011 wird derzeit dem Verfahren zur Herstellung des Einvernehmens mit den zuständigen Bundesministern für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft unterzogen.