6713/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.01.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1000-I/1/b/2010
Wien, am . Dezember 2010
Der Abgeordnete zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 4. November 2010 unter der Zahl 6808/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „KabinettsmitarbeiterInnen im Bundesministerium für Inneres“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
§ 7 Bundesministeriengesetz 1986 legt die organisatorische Grundstruktur eines Bundesministeriums fest und schafft die Möglichkeit der Einrichtung von Kabinetten. Diese sind nicht in die hierarchische Struktur eines Bundesministeriums eingebunden und können deshalb den Bediensteten nicht als vorgesetzt betrachtet werden. Art. 20 Abs. 2 B-VG, § 44 Abs. 2 BDG 1979 und § 5a VBG legen darüber hinaus fest, dass Beamt/innen und Vertragsbedienstete Weisungen (u.a.) von unzuständigen, also nichtvorgesetzten Organen nicht befolgen dürfen.
Weiters unterliegen Kabinettsmitarbeiter/innen den selben dienstrechtlichen Bestimmungen wie alle anderen Bediensteten, die Regeln des BDG 1979 bzw. des VBG und insbesondere die darin enthaltenen Pflichtenkataloge (Aufgabenbesorgung unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung etc.) sind auch auf diese Bedienstetengruppe anzuwenden. Ebenso bietet der im Jahr 2008 veröffentlichte Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention "Die VerANTWORTung liegt bei mir" (www.bundeskanzleramt.at/verhaltenskodex) klare und weitreichende Handlungsanleitungen für Kabinettsmitarbeiter/innen zur Sicherstellung einer integeren und objektiven Aufgabenwahrnehmung.
Zu den Fragen 7 und 8:
8, 6 davon in höherwertige Verwendungen.
Zu den Fragen 9 und 10:
Keine(r).
Zu den Fragen 11 und 12:
Bis zum Stichtag 4. November 2010 (Anfrageeinbringung) wurden 4 Kabinettsmitarbeiter zu Abteilungsleiterinnen bzw. Abteilungsleitern oder diesen vergleichbaren Verwendungen bestellt. Davon waren zwei vor ihrer Kabinettstätigkeit in der Privatwirtschaft.