6717/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.01.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Schmuckenschlager und KollegInnen haben am 4. November 2010 unter der Nr. 6797/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr – insbesondere im Ortsgebiet – durch Radarmessungen im Auftrag der Gemeinden gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Mit der Videoüberwachung von Schutzwegen werden an die Technik neue Herausforderungen gestellt, da diese schon alleine aufgrund des notwendigen Aufzeichnungsumfanges nicht mit allen bisherigen Überwachungsmöglichkeiten im Straßenverkehr vergleichbar ist. Wesentlich ist dabei, dass es bei solchen Aufzeichnungen Material gibt, das in allfälligen Strafverfahren für Beweiszwecke tauglich ist. Ob aber überhaupt ein Verstoß vorliegt, kann nur festgestellt werden, wenn Schutzwege großräumiger videoüberwacht werden. Das Filmmaterial muss daher mindestens die Fußgänger (diese dürfen die Fahrbahn nicht überraschend betreten - §76 Abs. 1 StVO) genauso wie die Fahrzeuglenker (diese haben einen Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen - § 9 Abs. 2 StVO) schon bei der Annäherung zum Schutzweg zeigen.
Derzeit wird von der Gemeinde Wien die Videoüberwachung auf Schutzwegen getestet; die Ergebnisse dieser Testreihe sind abzuwarten.