6717/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schmuckenschlager und KollegInnen haben am 4. November 2010 unter der Nr. 6797/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr – insbesondere im Ortsgebiet – durch Radarmessungen im Auftrag der Gemeinden gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Planen Sie eine Novellierung der StVO, die es den Gemeinden per Gesetz ermöglicht, automatisierte Verkehrsüberwachungen wieder durchzuführen bzw. zu beauftragen?

Ø  Wenn ja, wann kann mit einer entsprechenden Regierungsvorlage gerechnet werden?

Ø  Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt soll diese in Kraft treten bzw. ab welchem Zeitpunkt können Gemeinden automatisierte Verkehrsüberwachungen wieder durchführen?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

Eine Novellierung der StVO ist derzeit nicht geplant, da es keine Einigung über die zu klärenden Fragestellungen zwischen den zuständigen Behörden und den Vertretungen der Gemeinden und Städte gibt. Darüber hinaus liegen mir keine Berichte von den für die Geschwindigkeitsüberwachung auf Gemeindestraßen zuständigen Behörden vor, wonach die Wahrnehmung ihrer behördlichen Aufgaben in dieser Angelegenheit mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln nicht zu bewältigen wäre.

 

 

Zu den Fragen 5, 6 und 7:

Ø  Welche Gespräche gab es seit Juli 2008 zwischen Ihnen, den Vertretern von Gemeinden und Städten sowie den Ländern zur „Wiedereinführung der automatisierten Verkehrsüberwachung“, wann fanden die Gespräche statt und wer nahm daran teil?

Ø  Was sind die Ergebnisse aus den Gesprächen?

Ø  Wie stehen die Bundesländer zu dieser Thematik?

 

Seit dem Jahr 2008 fanden mittlerweile drei Besprechungen in meinem Ressort zu dieser Thematik – zuletzt am 31. August 2010 – statt, zu der Bundesländer, Bundesministerium für Inneres sowie Gemeinde- und Städtebund eingeladen waren. Einige Bundesländer lehnen das Tätigwerden von Privaten im Rahmen von Geschwindigkeitsüberwachungen bzw. eine Geschwindigkeitsüberwachung durch Gemeinden überhaupt ab und verweisen diesbezüglich auch auf entsprechende Beschlüsse der Landesregierungen. Die Mehrzahl der Bundesländer könnte einer Änderung der gesetzlichen Grundlage unter der Voraussetzung nähertreten, dass detaillierte Rahmenbedingungen für die Anordnung von Geschwindigkeitsübertretungen durch die Gemeinden festgelegt werden sowie eine Neuregelung der Kostenaufteilung bzw. Strafgeldwidmung erfolgt. Anlässlich der letzten Besprechung wurde vereinbart, dass Gemeinde- und Städtebund die Gespräche mit den einzelnen Bundesländern intensivieren werden um eine Einigung in den offenen Fragestellungen zu erreichen.

 

 

Zu den Fragen 8 bis 10:

Ø  In welchen Gemeinden gibt es eine Verkehrsüberwachung mittels eigenem Gemeindewachkörper?

Ø  In wie vielen und welchen Gemeinden gibt es eine automatisierte Verkehrsüberwachung?

Ø  Wie haben sich in diesen Gemeinden die Unfallzahlen verändert?

Ø  Wie haben sich die Unfallzahlen in Gemeinden ohne automatisierte Verkehrsüberwachung seit dessen Auflassung entwickelt?

 

Die Vollziehung der Straßenverkehrsordnung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder, mir kommt in dieser Angelegenheit schon aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Kompetenz zu und daher liegen mir auch keine Informationen vor.

 

 

Zu Frage 12:

Ø  Wann werden Sie eine gesetzliche Rechtsgrundlage zur Videoüberwachung von Schutzwegen dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorlegen?

 

Mit der Videoüberwachung von Schutzwegen werden an die Technik neue Herausforderungen gestellt, da diese schon alleine aufgrund des notwendigen Aufzeichnungsumfanges nicht mit allen bisherigen Überwachungsmöglichkeiten im Straßenverkehr vergleichbar ist. Wesentlich ist dabei, dass es bei solchen Aufzeichnungen Material gibt, das in allfälligen Strafverfahren für Beweiszwecke tauglich ist. Ob aber überhaupt ein Verstoß vorliegt, kann nur festgestellt werden, wenn Schutzwege großräumiger videoüberwacht werden. Das Filmmaterial muss daher mindestens die Fußgänger (diese dürfen die Fahrbahn nicht überraschend betreten - §76 Abs. 1 StVO) genauso wie die Fahrzeuglenker (diese haben einen Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen - § 9 Abs. 2 StVO) schon bei der Annäherung zum Schutzweg zeigen.

 

Derzeit wird von der Gemeinde Wien die Videoüberwachung auf Schutzwegen getestet; die Ergebnisse dieser Testreihe sind abzuwarten.