6722/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.01.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0280-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6809/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „KabinettsmitarbeiterInnen im Bundesministerium für Justiz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

§ 7 Bundesministeriengesetz 1986 legt die organisatorische Grundstruktur der einzelnen Bundesministerien fest und schafft in seinem Absatz 3 auch die Möglichkeit, Kabinette zur Beratung und Unterstützung der Ressortleitung einzurichten. Diese sind nicht in die hierarchische Struktur eines Bundesministeriums eingebunden.

Wie alle anderen Bediensteten meines Ressorts auch unterliegen die Kabinettsmitarbeiter/innen den maßgeblichen dienstrechtlichen Bestimmungen, insbesondere jenen über die allgemeinen und besonderen Dienstpflichten. Da die Rechte und Pflichten der Kabinettsmitarbeiter/innen auf gesetzlicher Grundlage bestehen und nicht durch individuelle Verwaltungsakte festgelegt wurden, sind sie den übrigen Bediensteten meines Ressorts auch bekannt.

Damit die Kabinettsmitarbeiter/innen ihren Aufgaben zu meiner Beratung und Unterstützung nachkommen können, wird in der zur Kundmachung jeder neuen Geschäfts- und Personaleinteilung meines Ressorts erlassenen Präsidialverfügung klargestellt, dass zum Wirkungsbereich jeder Organisationseinheit auch die Unterstützung meines Kabinetts und Sekretariats gehört.

Zu 7 bis 12:

Zur Beantwortung dieser Fragepunkte verweise ich auf die nachstehende Übersicht:

Name

Tätigkeit vor einer Kabinettsmitarbeit

Kabinetts-

mitarbeit

 von - bis

Funktion während bzw. nach der Kabinettsmitarbeit

Mag. Kerstin Scheuchl

Exekutivbeamtin der Justizanstalt Wien-Josefstadt

9.5.2005 – 31.12.2006

ab 1.1.2007: Stellvertretende Leiterin der Abteilung Innovation, Projektmanagement und Öffentlichkeitsarbeit der Vollzugsdirektion (A1/3);

ab 1.11.2009: Stellvertretende Leiterin der Abteilung Personal der Vollzugsdirektion (A1/4)

Dr. Birgit Tschütscher 

Richterin des Handelsgerichtes Wien

11.1.2007 -31.7.2008

ab 1.4.2007: Oberstaatsanwältin im BMJ-Zl, Stellvertreterin des Leiters der Stabsstelle EU (Arbeitsplatzbewertung: A1/4);

ab 1.8.2008: Leitende Staatsanwältin im BMJ-Zl, Leiterin der Abt. III 3 (Arbeitsplatzbewertung A1/5)

 

Anzumerken ist, dass im Höheren Dienst sowohl der Zentralleitung als auch des übrigen Vollzugsbereichs des Bundesministeriums für Justiz außerhalb des Strafvollzugs ausschließlich Richter/innen oder Staatsanwälte/innen eingesetzt werden.

. Dezember 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)