6724/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.01.2011
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0282-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 6828/J-NR/2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Rainer Widmann, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Schlägerei unter Migranten in Mauthausen am Wochenende des 11./12. September 2010“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Bei der Staatsanwaltschaft Linz sind zwei Ermittlungsverfahren gegen - jeweils - einen bekannten Täter anhängig. Im Laufe der noch anhängigen Ermittlungen wird versucht, auch die Identität weiterer Beteiligter zu klären. Ein Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft hinsichtlich eines zunächst festgenommenen Beschuldigten wurde vom zuständigen Gericht abgewiesen.
Zu 4 bis 6:
Die beiden bekannten Beschuldigten sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und haben Asylwerberstatus.
Zu 7:
Allfällige aufenthaltsrechtliche Maßnahmen nach der Begehung von Straftaten fallen nicht in die Vollzugskompetenz des Bundesministeriums für Justiz.
. Dezember 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)