6726/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.01.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

Wien, am 3. Jänner 2011

GZ: BMG-11001/0358-II/A/9/2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6876/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter

nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 4:

Grundsätzlich muss ich darauf hinweisen, dass gemäß Art. 11 Abs. 1 Z 8 B-VG Tierschutz Bundessache nur hinsichtlich der Gesetzgebung ist, die Vollziehung aber, abgesehen von den im Art. 11 Abs. 9 Z 1 bis 4 B-VG genannten Befugnissen, den Ländern zusteht.

 


Nach dieser verfassungsrechtlichen Ausgangslage habe ich keine Möglichkeit auf die Vollziehung der Länder rechtlich zwingend Einfluss zu nehmen. Ich kann jedoch berichten, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den zuständigen Beamtinnen und Beamten der Länder in regelmäßigem Kontakt stehen und mir daher bekannt ist, dass die zuständigen Behörden der Länder in Kenntnis über dieses jährliche Fest sind. Ich gehe daher davon aus, dass die Behörden im Rahmen ihrer Vollzugsverantwortung auch auf die Erfahrungen vergangener Jahre zurückgreifen.

 

Frage 5:

Mein Ressort und ich erlassen keine Aufrufe an die Bevölkerung zur Beobachtung anderer Personen. Kommt es zu Anzeigen, so gehe ich davon aus, dass diesen durch die zuständigen Behörden nachgegangen wird. Dies gilt sinngemäß auch für Wahrnehmungen durch die zuständigen Behörden selbst.

 

Frage 6:

Sofern ein Bedarf nach einer Information der Öffentlichkeit gesehen wird, böte sich dafür der Tierschutzbericht gemäß § 42 Abs. 10 Tierschutzgesetz an.