6729/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.01.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/1025-II/3/2010

Wien, am          . Dezember 2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Widmann, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. November 2010 unter der Zahl 6827/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schlägerei unter Migranten in Mauthausen am Wochenende des 11./12. September 2010“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Von den insgesamt neun beteiligten Personen, gegen die derzeit ermittelt wird, besitzen fünf Personen die österreichische Staatsbürgerschaft, zwei Personen sind asylberechtigt und zwei Personen verfügen über unbefristete Aufenthaltstitel.

 

Zu Frage 3:

Nach Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens wird zu prüfen sein, ob ein Verfahren zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten einzuleiten ist bzw. ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen (Aufenthaltsverbot) ergriffen werden.


 

Zu Frage 4:

30.

 

Zu Frage 5:

Personalkosten: € 4.644,27 (gem. den Richtwerten für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten, vgl. 126 Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen, BGBl. II 126/2010 v. 28.04.2010)

Fahrtkosten:          € 285,60

 

Zu Frage 6:

Das Bundesministerium für Inneres.

 

Zu Frage 7:

Nein.