6729/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.01.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1025-II/3/2010
Wien, am . Dezember 2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Widmann, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. November 2010 unter der Zahl 6827/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schlägerei unter Migranten in Mauthausen am Wochenende des 11./12. September 2010“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Von den insgesamt neun beteiligten Personen, gegen die derzeit ermittelt wird, besitzen fünf Personen die österreichische Staatsbürgerschaft, zwei Personen sind asylberechtigt und zwei Personen verfügen über unbefristete Aufenthaltstitel.
Zu Frage 3:
Nach Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens wird zu prüfen sein, ob ein Verfahren zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten einzuleiten ist bzw. ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen (Aufenthaltsverbot) ergriffen werden.
Zu Frage 4:
30.
Zu Frage 5:
Personalkosten: € 4.644,27 (gem. den Richtwerten für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten, vgl. 126 Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen, BGBl. II 126/2010 v. 28.04.2010)
Fahrtkosten: € 285,60
Zu Frage 6:
Das Bundesministerium für Inneres.
Zu Frage 7:
Nein.