6734/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.01.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0327-III/4a/2010 |
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Wien, 5. Jänner 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6850/J-NR/2010 betreffend Sparpläne durch Nichtumsetzung des Vorhabens Ethikunterricht, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 16. November 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Ein Teil der durch die Bundesregierung beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen betrifft die Nichtumsetzung des Vorhabens „Ethikunterricht“. Bei dem in der Anfrage thematisierten Umstand handelt es sich um ein Projekt, das für die Zukunft geplant wurde (Einführung des Gegenstandes „Ethikunterricht“ in der Sekundarstufe II ab dem Schuljahr 2011/12), jedoch auf Grund der nicht vorhandenen Mittel (Bundesfinanzrahmengesetz 2011-2014) nicht umgesetzt werden kann. Modellrechnungen entsprechend (1 Stunde der LVG III je Klasse) hätte dies in den Jahren 2011 bis 2013 folgende Ressourcen benötigt:
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Jahr |
PlSt |
in Mio. EUR |
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2011 |
43 |
2,4 |
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2012 |
169 |
9,5 |
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2013 |
292 |
13,3 |
Zu Frage 3:
Ja.
Zu Frage 4:
Ja, sofern die Bedeckung wie bislang durch interne Umschichtungen erfolgt und keine Mehrkosten entstehen.
Zu Frage 5:
Der angesprochene Schulversuch wird bzw. wurde immer mit folgender Auflage erteilt: „Mit den der Schule zur Verfügung gestellten Werteinheiten muss das Auslangen gefunden werden.“ Durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde zur Durchführung der Schulversuche in der Vergangenheit zu keinem Zeitpunkt eine zusätzliche Zuteilung von Werteinheiten vorgenommen. Diese Schulversuche waren auch nie der Grund für Forderungen der Landesschulräte nach zusätzlichen Ressourcen, die über die reguläre Zuteilung der Werteinheiten hinausgingen. Tatsächlich ist der Schulversuch daher kostenneutral.
Zu Frage 6:
Für das Studienjahr 2011/12 plant die Pädagogische Hochschule Vorarlberg einen berufsbegleitenden Lehrgang „EthiklehrerIn im Schulversuch“. Eine Genehmigung ist entsprechend Hochschulgesetz 2005 nicht erforderlich.
Zu Frage 7:
Der Ethikunterricht wird im Rahmen von Schulversuchen erprobt und differiert je nach Bundesland und Modell. Dementsprechend sind auch die Qualifizierungslehrgänge für Lehrerinnen und Lehrer unterschiedlich. Im Falle einer angedachten Übernahme in das Regelschulwesen werden unter anderem Rahmenvereinbarungen für Inhalt und Umfang zu entwickeln sein, die dann bundesweit verbindlich sind.
Zu Frage 8:
Wie bereits im Rahmen der vorstehenden Fragen bemerkt, ist eine Ausweitung der Schulversuche zum Ethikunterricht grundsätzlich möglich, allerdings unter der Voraussetzung der Kostenneutralität und mit Bedachtnahme auf die Gewährleistung eines qualitätsvollen Regelunterrichts am betreffenden Standort. Die in Rede stehenden Schulversuche werden von den jeweiligen Schulen beantragt und setzen deren Durchführung somit entsprechend qualifizierte Lehrkräfte voraus. Es handelt sich bei den Ethik-Qualifizierungslehrgängen um unterrichtsbegleitende Fort- und Weiterbildungsangebote für im Dienst befindliche Lehrkräfte. Eine bestehende Verwendung im Schulbereich ist somit grundsätzliche Voraussetzung. Auch unter Hinweis auf die Beantwortung der Frage 7 ist daher eine Verwendung auch mit den erworbenen Qualifikationen sehr wahrscheinlich bzw. es wird künftig bei einer angedachten Überführung in das Regelschulwesen die Nutzung vorhandener Ressourcen eröffnet.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.