6735/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.01.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR1000/0205-II/BK/3.4/2010

Wien, am       . Dezember 2010

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am
9. November 2010 unter der Zahl 6830/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Bekämpfung des Menschenhandels“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Keine.

 

Zu Frage 2:

Opfer werden von den Sicherheitsbehörden im Rahmen von sicherheitspolizeilichen Aufgaben geschützt. Weiters steht höchst gefährdeten Opfern ein Opferschutzprogramm im Bundesministerium für Inneres zur Verfügung. Derzeit befindet sich ein Opfer von Menschenhandel in diesem Opferschutzprogramm.


Überdies werden Opfer von der Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels (LEFÖ/IBF) betreut. Diese NGO ist im Auftrag des Bundeskanzleramtes (Sektion Frauen) und des Bundesministeriums für Inneres tätig.

Unterstützungsmaßnahmen durch LEFÖ/IBF:

·         Unterbringung in Notwohnungen mit muttersprachlicher Betreuung und kultureller Mediation

·         24 Stunden Erreichbarkeit für die betroffenen Frauen

·         Betreutes Wohnen in der Übergangswohnung

·         Psychosoziale, psychologische, soziale, Gesundheits- und Lebensberatung, Psychotherapie

·         Gewährleistung medizinischer und ärztlicher Versorgung

·         Beratung und Intervention hinsichtlich Aufenthalts- und Arbeitsrecht

·         Begleitung zu polizeilichen Einvernahmen

·         Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung

·         Schubhaftbetreuung bei Verdacht  des Frauenhandels

·         Vermittlung zu Deutschkursen, Weiterbildungs- und Integrationsangeboten

·         Rückkehrvorbereitungen in Zusammenarbeit mit Organisationen in den Herkunftsländern

 

Zu Frage 3:

Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass laufend Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit dem Schwerpunkt stattfinden, die jeweiligen in diesem Bereich tätigen Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamten auf die Besonderheiten der Deliktsform des Menschenhandels und der Identifizierung von Opfer des Menschenhandels zu sensibilisieren. Entsprechende Schulungen wurden bereits in den Grundausbildungslehrgängen aber auch in Fortbildungskurse implementiert. Darüber hinaus werden natürlich auch Schulungen für alle im Exekutivdienst tätigen Beamtinnen und Beamten durchgeführt.

 

Pro Jahr finden 2 Seminare für alle speziell im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels und der Schlepperei tätigen Beamtinnen und Beamte statt (hier wurden in den Jahren 2009 und 2010 gesamt 88 Beamtinnen und Beamte geschult).

 

Zusätzlich findet einmal jährlich eine Sachbearbeitertagung für Beamtinnen und Beamten statt, in der insbesondere auch auf Indikatoren zur Opfererkennung eingegangen wird und zu den auch Gastvortragende von verschiedenen NGO’s eingeladen werden, um den Blickwinkel hinsichtlich Opfererkennung erweitern zu können (30 Teilnehmer pro Jahr).


Weiters wurde vom Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern ein spezielles Schulungsprogramm für alle AGM-Bediensteten (Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Schengenerweiterung) entwickelt. Diese Sonderschulung wurde veranstaltet, da diese Beamtinnen und Beamte im Rahmen der fremdenrechtlichen Kontrollen sehr häufig mit Opfern von Menschenhandel in Kontakt kommen und die Erkennung bereits beim Erstkontakt mit der Exekutive von großer Bedeutung ist. Die Schulungen erfolgten durch Bedienstete der jeweiligen Landeskriminalämter in den Jahren 2009 und 2010:

 

Wien:                          79       Beamtinnen und Beamte

Niederösterreich:        223      Beamtinnen und Beamte

Tirol:                           109      Beamtinnen und Beamte

Burgenland:                108      Beamtinnen und Beamte

Kärnten:                      147      Beamtinnen und Beamte

Salzburg:                      41      Beamtinnen und Beamte

Steiermark:                200      Beamtinnen und Beamte

Oberösterreich:          95       Beamtinnen und Beamte

Vorarlberg:                 108      Beamtinnen und Beamte

 

Im Jahr 2009 wurde zudem vom Bundeskriminalamt eine Schulung in der Dauer von 5 Tagen für 16 Bedienstete abgehalten. Ein Hauptaugenmerk in dieser Schulung lag neben den verschiedenen Erscheinungsformen des Menschenhandels in der Opfererkennung.

Von der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres wurden in den Jahren 2009 und 2010 ebenfalls Fortbildungsseminare zur Thematik Menschenhandel und Opferidentifizierung abgehalten. Die Dauer der Seminare betrug jeweils 3 Tage. Im Jahr 2009 nahmen 20 und im Jahr 2010 insgesamt 15 Exekutivbedienstete daran teil.

 

Zu Frage 4:

Die letzte Schulung für das Jahr 2010 fand vom 22. bis 24. November 2010 mit 50 Bediensteten im Rahmen der Sachbearbeitertagung zur Bekämpfung des Menschenhandels, der Schlepperei und der Rotlichtkriminalität statt.

 


Zu Frage 5:

Bis Ende 2011 werden alle Exekutivbediensteten, die im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels spezialisiert sind, geschult sein. Weiters wird ein Großteil der übrigen Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamten ebenfalls entsprechende Schulungen erhalten haben. Überdies ist anzumerken, dass im „Kriminalistischen Leitfaden“ sämtliches für die Bekämpfung des Menschenhandels und zur Opferidentifizierung erforderliches kriminalistisches Wissen in schriftlicher Form zur Verfügung steht. Dieser kriminalistische Leitfaden ist für alle Exekutivbediensteten via Intranet abrufbar und beinhaltet Checklisten, Indikatoren zur Opfererkennung und auch praxisbezogene Beispiele.

 

Zu Frage 6:

Eine Abschiebung erfolgt nur nach vorher erfolgter Einzelfallprüfung, auf Grund eines rechtskräftigen Titels für die Außerlandesbringung.

Die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für Opfer von Menschenhandel richtet sich nach den Bestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, Fremdenpolizeigesetzes oder Asylgesetzes.

 

Zu Frage 7:

Dem Bundesministerium für Inneres liegen keine Informationen vor, wonach die genannte Studie der EU-Kommission bereits veröffentlicht wurde.

 

Zu Frage 8:

Im ersten Halbjahr 2011 wird zur Bewertung und Evaluierung des vorhandenen Kriterienkataloges ein Workshop mit allen betroffenen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen stattfinden.