674/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.03.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0010-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 603/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Gesamtkosten der Regierungsinserate im Jahr 2008“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Wie schon im Zuge von Beantwortungen vergangener, thematisch gleich gelagerter parlamentarischer Anfragen dargestellt wurde, kommt das Bundesministerium für Justiz seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit durch Herausgabe zahlreicher Broschüren, dem Abhalten von Veranstaltungen und durch Veröffentlichung von Sachinformationen im Internet (unter www.justiz.gv.at) nach. Informations- und Werbekampagnen werden vom Bundesministerium für Justiz nicht durchgeführt.
Zu 1 bis 5:
Im Jahr 2008 wurde insgesamt drei Mal ein Druckkostenbeitrag von jeweils 1.000 Euro (inkl. 20% USt) an die jüdische Kulturzeitschrift „David“ in Form einer entgeltlichen Grußbotschaft meiner Amtsvorgängerin Dr. Maria Berger geleistet. Die Beauftragung erfolgte durch den zuständigen Pressesprecher der Frau Bundesministerin. Eine – über die buchhalterische Kontrolle hinausgehende – begleitende Revision war angesichts der Geringfügigkeit des Auftragvolumens nicht erforderlich. Wie bei jeder Auftragsvergabe wurden auch in den angeführten drei Fällen die Empfehlungen des Rechnungshofes berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Aktivitäten im anfragerelevanten Bereich sind nicht gesetzt worden.
. März 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)