6740/AB XXIV. GP
Eingelangt am
10.01.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete Parlamentarische Anfrage Nr.6859/J der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gütesiegel- und Zeichendschungel/Produktkennzeichnung am Lebensmittelsektor wie folgt:
Vorweg weise ich darauf hin, dass mein Ressort sich für ein gemeinsames staatlich anerkanntes Gütezeichen einsetzt, wobei der Anwendungsbereich alle Konsumentenprodukte – also auch Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte – davon umfasst sein sollen. Dies würde für alle beteiligten Kreise – UnternehmerInnen wie KonsumentInnen – mehr Transparenz, Klarheit, Rechtssicherheit und Einfachheit in der Handhabung schaffen.
Fragen 1-7:
Hinsichtlich der Fragen nach der Vergabe von Gütezeichen und deren Kontrolle, verweise ich auf die legistischen Zuständigkeiten des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, des Bundesministers für Gesundheit sowie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft Umwelt und Wasserwirtschaft.
Frage 8:
Ja, ich bin der Meinung, dass eine große Anzahl von Gütezeichen grundsätzliches Irreführungspotential in sich birgt. Besonders die mangelnde Kommunikation klarer, prägnanter und leicht vergleichbarer Unterscheidungskriterien, aber auch die fehlende rasche und einfache Verfügbarkeit der wesentlichen Inhalte der Gütezeichen stel-
len VerbraucherInnen meist vor eine große Herausforderung, oft auch vor ein unlösbares Problem.
Dazu kommt, dass Inhalte von Gütezeichen einander oft überschneiden, dies trägt - bei mangelnder Kommunikation - zusätzlich zu Verwechslungen und Unklarheiten bei.
Frage 9: Mein Ressort setzt sich stets für eine transparente und befristete Vergabe von Gütezeichen ein. Unverzichtbar sind auch die der Vergabe vorangehende unabhängige Prüfung, klar definierte Vergabe-Kriterien, die laufende Kontrolle und – zumindest bei Verdacht auf einen Verstoß - ad hoc Kontrollen. Darüber hinaus sind klare, d.h. einschätzbare Sanktionen als Konsequenzen für die Nichteinhaltung zu definieren. Auch die Publikation wiederholter oder schwerer Verstöße halte ich für ein wirksames Mittel zur Sicherstellung der mit dem Gütezeichen ausgelobten Qualität. Bei irreführendem Gebrauch von Gütezeichen besteht die Möglichkeit, die Rechtsdurchsetzung durch die Beauftragung des Vereins für Konsumenteninformation mit der Führung eines UWG-Verfahrens sicherzustellen.