6740/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.01.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete Parlamentarische Anfrage Nr.6859/J der Ab­geordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gütesiegel- und Zeichendschungel/Produktkennzeichnung am Lebensmittelsektor wie folgt:

Vorweg weise ich darauf hin, dass mein Ressort sich für ein gemeinsames staatlich anerkanntes Gütezeichen einsetzt, wobei der Anwendungsbereich alle Konsumen­tenprodukte – also auch Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte – davon um­fasst sein sollen. Dies würde für alle beteiligten Kreise – UnternehmerInnen wie Kon­sumentInnen – mehr Transparenz, Klarheit, Rechtssicherheit und Einfachheit in der Handhabung schaffen.

Fragen 1-7:

Hinsichtlich der Fragen nach der Vergabe von Gütezeichen und deren Kontrolle, verweise ich auf die legistischen Zuständigkeiten des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, des Bundesministers für Gesundheit sowie des Bundesminis­ters für Land- und Forstwirtschaft Umwelt und Wasserwirtschaft.

Frage 8:

Ja, ich bin der Meinung, dass eine große Anzahl von Gütezeichen grundsätzliches Irreführungspotential in sich birgt. Besonders die mangelnde Kommunikation klarer, prägnanter und leicht vergleichbarer Unterscheidungskriterien, aber auch die fehlen­de rasche und einfache Verfügbarkeit der wesentlichen Inhalte der Gütezeichen stel-

len VerbraucherInnen meist vor eine große Herausforderung, oft auch vor ein unlös­bares Problem.

Dazu kommt, dass Inhalte von Gütezeichen einander oft überschneiden, dies trägt - bei mangelnder Kommunikation - zusätzlich zu Verwechslungen und Unklarheiten bei.

Frage 9: Mein Ressort setzt sich stets für eine transparente und befristete Vergabe von Gütezeichen ein. Unverzichtbar sind auch die der Vergabe vorangehende unab­hängige Prüfung, klar definierte Vergabe-Kriterien, die laufende Kontrolle und – zu­mindest bei Verdacht auf einen Verstoß - ad hoc Kontrollen. Darüber hinaus sind kla­re, d.h. einschätzbare Sanktionen als Konsequenzen für die Nichteinhaltung zu defi­nieren. Auch die Publikation wiederholter oder schwerer Verstöße halte ich für ein wirksames Mittel zur Sicherstellung der mit dem Gütezeichen ausgelobten Qualität. Bei irreführendem Gebrauch von Gütezeichen besteht die Möglichkeit, die Rechts­durchsetzung durch die Beauftragung des Vereins für Konsumenteninformation mit der Führung eines UWG-Verfahrens sicherzustellen.