6752/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

Alois Stöger

Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMG-11001/0365-II/A/9/2010

Wien, am 12

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6885/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Schenk, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Grundsätzlich wird angemerkt, dass das Tiertransportgesetz 2007 in mittelbarer Bundesverwaltung von den Bundesländern zu vollziehen ist. Gemäß § 7 Tiertransportgesetz 2007 ist mir ein Bericht vorzulegen, in dem die Anzahl aller während des vorhergehenden Kalenderjahres durchgeführten Kontrollen, die festgestellten Zuwiderhandlungen und die von der zuständigen Behörde daraufhin getroffenen Maßnahmen angegeben sind. Darüberhinausgehende Fragen können von mir nur aufgrund der vom Land Burgenland zur Verfügung gestellten Daten beantwortet werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf den gesamtösterreichischen Bericht 2009 „Tierschutz beim Transport“ (Beilage A) verwiesen.

 

Frage 1:

224 Tiertransportkontrollen wurden 2009 im Burgenland durchgeführt.


Frage 2:

Am Versandort, während des Transportes auf der Straße sowie am Bestimmungsort.

 

Frage 3:

Die Kontrollpunkte wurden nach den Vorgaben des Kontrollplanes des Bundesministeriums für Gesundheit „Tierschutz beim Transport“ für das Jahr 2009 ausgewählt (siehe Beilage B).

 

Frage 4:

Von Amtstierärzten/Amtstierärztinnen und der Exekutive.

 

Frage 5:

Die Dienstzeit von Exekutivbeamtinnen/Exekutivbeamten fällt nicht in meine Zuständigkeit. Dazu wäre die Frau Bundesministerin für Inneres zu befragen.

 

Frage 6:

237 Stunden.

 

Frage 7:

Daten der Bezirksverwaltungsbehörden und Landesveterinärbehörde:

BH Jennersdorf:             § 21 Abs. 1 Z5 TTG = € 760,--und  § 21 Abs. 1 Z 8 TTG= € 760,--

BH Mattersburg:           1 Gesetzesverstoß

BH Güssing:                   geringfügige Mängel, Dokumentenmängel, Kennzeichnung

                                        Transportfahrzeuge mangelhaft

BH Neusiedl am See:     14 Gesetzesverstöße

Daten des Landespolizeikommandos Burgenland:

43 Übertretungen nach dem Tierschutzgesetz wegen: zu wenig Platz, keine Beförderungsunterlagen, keine Befähigungsnachweise, keinen Abstammungs-nachweis, Überladung, technische Mängel.

 

Frage 8:

Daten der Bezirksverwaltungsbehörden und Landesveterinärbehörde:

BH Jennersdorf: 4

BH Mattersburg: 1

BH Neusiedl am See: 4

Daten des Landespolizeikommandos Burgenland: Nicht bekannt.

 

Frage 9:

Daten der Bezirksverwaltungsbehörden und Landesveterinärbehörde:

BH Mattersburg: 1

Daten des Landespolizeikommandos Burgenland:

3 bekannte Verfahren (Verurteilung), 1 Anzeige  bei der der Verfahrensstand nicht bekannt ist.

 

 

Frage 10:

Daten der Bezirksverwaltungsbehörden und Landesveterinärbehörde:


BH Jennersdorf: 4 Verfahren

BH Neusiedl am See: 7 Verfahren, 5 davon rechtskräftig abgeschlossen, 2 eingestellt

Daten des Landespolizeikommandos Burgenland:

2 bekannte Verfahren (Geldstrafen), 10 Verfahren, bei denen der Verfahrensstand nicht bekannt ist.

 

Frage 11:

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung fallen nicht in meine Zuständigkeit.

 

Frage 12:

2 Anzeigen erfolgten von dritten Personen.

 

Frage 13:

1 Verwaltungsstrafe betraf inländische Tiertransporte.

 

Frage 14:

9 Verwaltungsstrafen betrafen ausländische Tiertransporte.

 

Frage 15:

1 Verfahren betraf inländische Tiertransporte.

 

Frage 16:

9 Verfahren betrafen ausländische Tiertransporte.

 

Frage 17:

Der Terminus „Labestation“ existiert weder in gemeinschaftlichen noch in nationalen Rechtstexten. Die Anfrage wird dahingehend interpretiert, dass mit Labestationen Kontrollstellen gem. VO 1255/97 der Europäischen Kommission gemeint sind. Die VO 1255/97 liefert genaue Vorgaben betreffend Zulassung und behördlicher Kontrollen der Kontrollstellen. Alle zugelassenen Kontrollstellen sind der EU zu melden und auf der Seite http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/transport/docs/council_regulation_1255_97.pdf allgemein einsehbar.

2009 gab es in Österreich keine zugelassenen Kontrollstellen.

 

Fragen 18 bis 22:

Siehe Beantwortung der Frage 17.

 

Fragen 23 bis 25:

Im vorgegebenen Berichtsschema für den Jahresbericht gem. § 7 Tiertransportgesetz 2007 (BGBl. I 54/2007) ist eine Differenzierung zwischen ausländischen Transporten, inländischen Transporten und Transporten durch Landwirte die ihre eigenen Tiere zum Schlachthof bringen nicht vorgesehen. Daher liegen keine diesbezüglichen Daten vor.

 

Frage 26:

Daten der Bezirksverwaltungsbehörden und Landesveterinärbehörde:

1 Welpentransport im Bezirk Mattersburg

Daten des Landespolizeikommandos Burgenland: 3 Welpentransporte

 

Frage 27:

Daten der Bezirksverwaltungsbehörden und Landesveterinärbehörde: Leermeldung

Daten des Landespolizeikommandos Burgenland:

2 Vergehen (Geldstrafen), 1 Vergehen in Tateinheit mit 1 Verwaltungsübertretung Anzahl der Verfahren bzw. welche Verwaltungsstrafen sind unbekannt.

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.