6753/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

Alois Stöger

Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0366-II/A/9/2010

Wien, am 12

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6886/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Petzner, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Grundsätzlich wird angemerkt, dass das Tiertransportgesetz 2007 in mittelbarer Bundesverwaltung von den Bundesländern zu vollziehen ist. Gemäß § 7 Tiertransportgesetz 2007 ist mir ein Bericht vorzulegen, in dem die Anzahl aller während des vorhergehenden Kalenderjahres durchgeführten Kontrollen, die festgestellten Zuwiderhandlungen und die von der zuständigen Behörde daraufhin getroffenen Maßnahmen angegeben sind. Darüberhinausgehende Fragen können von mir nur aufgrund der vom Land Kärnten zur Verfügung gestellten Daten beantwortet werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf den gesamtösterreichischen Bericht 2009 „Tierschutz beim Transport“ (Beilage A) verwiesen.


Frage 1:

8.794 Tiertransportkontrollen wurden 2009 in Kärnten durchgeführt.

 

Frage 2:

Am Versandort, während des Transportes auf der Straße sowie am Bestimmungsort.

 

Frage 3:

Die Kontrollpunkte wurden nach den Vorgaben des Kontrollplanes des Bundesministeriums für Gesundheit „Tierschutz beim Transport“ für das Jahr 2009 ausgewählt (siehe Beilage B).

 

Frage 4:

Von Amtstierärzten/Amtstierärztinnen, der Exekutive sowie amtlichen Tierärzten/Tierärztinnen.

 

Frage 5:

Die Dienstzeit von Exekutivbeamtinnen/Exekutivbeamten fällt nicht in meine Zuständigkeit. Dazu wäre die Frau Bundesministerin für Inneres zu befragen.

 

Frage 6:

Das Land Kärnten beschäftigt einen Tiertransportinspektor im Ausmaß von 5,5 Wochenstunden. Es liegen keine Daten über den Zeitaufwand der Kontrolltätigkeit der anderen in Frage 4 genannten Personen vor, die Vorgabe des Kontrollplanes des Bundesministeriums für Gesundheit von mindestens 6 Wochenstunden wurde aber jedenfalls eingehalten, bzw. weit überschritten.

 

Frage 7:

Es wurden bei 89 kontrollierten Tiertransporten Zuwiderhandlungen festgestellt.

 

Frage 8:

Es wurden 11 Organmandate verhängt und 20 Verfahren eingeleitet.

 

Frage 9:

Eine Differenzierung zwischen den Verfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und wegen Verstößen gegen das Tiertransportgesetz ist aus den vorliegenden Berichten nicht möglich. Insgesamt wurden 20 Verfahren eingeleitet.

 

Frage 10:

Eine Differenzierung zwischen den Verfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und wegen Verstößen gegen das Tiertransportgesetz ist aus den vorliegenden Berichten nicht möglich. Insgesamt wurden 20 Verfahren eingeleitet.

 

Frage 11:

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung fallen nicht in meine Zuständigkeit.

 


Fragen 12 bis 16:

Hier verweist das Land Kärnten darauf, dass diese Daten nur der Exekutive vorliegen.

 

Frage 17:

Der Terminus „Labestation“ existiert weder in gemeinschaftlichen noch in nationalen Rechtstexten. Die Anfrage wird dahingehend interpretiert, dass mit Labestationen Kontrollstellen gem. VO 1255/97 der Europäischen Kommission gemeint sind. Die VO 1255/97 liefert genaue Vorgaben betreffend Zulassung und behördlicher Kontrollen der Kontrollstellen. Alle zugelassenen Kontrollstellen sind der EU zu melden und auf

der Seite http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/transport/docs/council_regulation_1255_97.pdf allgemein einsehbar.

2009 gab es in Österreich keine zugelassenen Kontrollstellen.

 

Fragen 18 bis 22:

Siehe Beantwortung der Frage 17.

 

Fragen 23 bis 25:

Im vorgegebenen Berichtsschema für den Jahresbericht gem. § 7 Tiertransportgesetz 2007 (BGBl. I 54/2007) ist eine Differenzierung zwischen ausländischen Transporten, inländischen Transporten und Transporten durch Landwirte die ihre eigenen Tiere zum Schlachthof bringen nicht vorgesehen. Daher liegen keine diesbezüglichen Daten vor.

 

Frage 26:

Im den Berichten der Bundesländer gem. § 7 Tiertransportgesetz ist bei durchgeführten Tiertransportkontrollen folgende Differenzierung nach Tierarten vorgesehen: Pferd, Rind, kleine Wiederkäuer, Schwein, sonstige Säugetiere, Geflügel und  - zusammengefasst: Vögel (andere als Geflügel), Reptilien, Amphibien und Fische.

Kontrollen von Welpentransporten werden unter „sonstige Säugetiere“ gemeldet.

Insgesamt wurden 2009 in  Kärnten 15 Transporte mit „sonstigen Säugetieren“ kontrolliert.

 

Frage 27:

Siehe Beantwortung der Frage 26. Es wurden bei diesen Transporten keine Zuwiderhandlungen festgestellt.

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.