6754/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                                                                                        Alois Stöger

                                                                                                                        Bundesminister

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

 

 

GZ: BMG-11001/0353-II/A/9/2010

Wien, am 12. Jänner 2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6887/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Windholz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Grundsätzlich wird angemerkt, dass das Tiertransportgesetz 2007 in mittelbarer Bundesverwaltung von den Bundesländern zu vollziehen ist. Gemäß § 7 Tiertransportgesetz 2007 ist mir ein Bericht vorzulegen, in dem die Anzahl aller während des vorhergehenden Kalenderjahres durchgeführten Kontrollen, die festgestellten Zuwiderhandlungen und die von der zuständigen Behörde daraufhin getroffenen Maßnahmen angegeben sind. Darüberhinausgehende Fragen können von mir nur aufgrund der vom Land Niederösterreich zur Verfügung gestellten Daten beantwortet werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf den gesamtösterreichischen Bericht 2009 „Tierschutz beim Transport“ (Beilage A) verwiesen.


Frage 1:

9.727 Tiertransportkontrollen wurden 2009 in Niederösterreich durchgeführt.

 

Frage 2:

Am Versandort, während des Transportes auf der Straße sowie am Bestimmungsort.

 

Frage 3:

Die Kontrollpunkte wurden nach den Vorgaben des Kontrollplanes des Bundesministeriums für Gesundheit „Tierschutz beim Transport“ für das Jahr 2009 ausgewählt (siehe Beilage B).

 

Frage 4:

Von Amtstierärzten/Amtstierärztinnen, amtlichen Tierärzten/Tierärztinnen, Tiertransportinspektoren und der Exekutive.

 

Frage 5:

Die Dienstzeit von Exekutivbeamtinnen/Exekutivbeamten fällt nicht in meine Zuständigkeit. Dazu wäre die Frau Bundesministerin für Inneres zu befragen.

 

Frage 6:

1381 Stunden. Aussagen über die amtlichen Tierärzte können vom Land Niederösterreich mangels Aufzeichnungen keine getroffen werden.

 

Frage 7:

Es wurden bei 211 kontrollierten Tiertransporten Zuwiderhandlungen festgestellt. Diese betrafen folgende Gebiete: Transportpapiere, Befähigungsnachweise, Transportmittel – allgemeine Anforderungen, überhöhte Beladung, unvollständige Transportpapiere, mangelnde Hygiene der Transportmittel, mangelnde Einstreu, keine entsprechende Laderampe, Transportfähigkeit der Tiere nicht gegeben, kein Fahrtenbuch, keine Zulassung des Transportunternehmers, kein Befähigungs-nachweis für Fahrer und Betreuer, kein Zulassungsnachweis für Straßentransport-mittel für lange Beförderungen, kein Kontrollbuch, Überschreiten der maximalen Transportdauer, ungeeignetes Transportfahrzeug, zu hohe Ladedichte, entgegen Artikel 6 Abs. 1 oder Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 eine Kopie oder ein Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, entgegen Artikel 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 die Tiere nicht nach Maßgabe der im Anhang I der Verordnung genannten technischen Vorschriften befördert.

 

Frage 8:

Es wurden 61 Verfahren eingeleitet und 2 Organmandate verhängt.

 

Frage 9:

Es wurden 56 Verfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet, ein Verfahren ist noch offen.


Frage 10:

Es wurden 20 Verfahren wegen Verstößen gegen das Tiertransportgesetz eingeleitet, 17 davon sind in Rechtskraft erwachsen, 2 Verfahren wurden eingestellt, 1 Verfahren

ist derzeit noch anhängig.

 

Frage 11:

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung fallen nicht in meine Zuständigkeit.

 

Frage 12:

Es wurden vom Land Niederösterreich keine diesbezüglichen Daten übermittelt.

 

Frage 13:

Mit den vom Land Niederösterreich übermittelten Daten ist keine Differenzierung zwischen Verfahren und Verwaltungsstrafen möglich, insgesamt betrafen 17 Verwaltungsstrafverfahren inländische Tiertransporte.

 

Frage 14:

Mit den vom Land Niederösterreich übermittelten Daten ist keine Differenzierung zwischen Verfahren und Verwaltungsstrafen möglich, insgesamt betrafen 3 Verwaltungsstrafverfahren ausländische Tiertransporte.

 

Frage 15:

Mit den vom Land Niederösterreich übermittelten Daten ist keine Differenzierung zwischen Verfahren und Verwaltungsstrafen möglich, insgesamt betrafen 17 Verwaltungsstrafverfahren inländische Tiertransporte.

 

Frage 16:

Mit den vom Land Niederösterreich übermittelten Daten ist keine Differenzierung zwischen Verfahren und Verwaltungsstrafen möglich, insgesamt betrafen 3 Verwaltungsstrafverfahren ausländische Tiertransporte.

 

Frage 17:

Der Terminus „Labestation“ existiert weder in gemeinschaftlichen noch in nationalen Rechtstexten. Die Anfrage wird dahingehend interpretiert, dass mit Labestationen Kontrollstellen gem. VO 1255/97 der Europäischen Kommission gemeint sind. Die VO 1255/97 liefert genaue Vorgaben betreffend Zulassung und behördlicher Kontrollen der Kontrollstellen. Alle zugelassenen Kontrollstellen sind der EU zu melden und auf der Seite http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/transport/docs/council_regulation_1255_97.pdf allgemein einsehbar.

2009 gab es in Österreich keine zugelassenen Kontrollstellen.

 

Fragen 18 bis 22:

Siehe Beantwortung der Frage 17.


Fragen 23 bis 25:

Im vorgegebenen Berichtsschema für den Jahresbericht gem. § 7 Tiertransportgesetz 2007 (BGBl. I 54/2007) ist eine Differenzierung zwischen ausländischen Transporten, inländischen Transporten und Transporten durch Landwirte die ihre eigenen Tiere zum Schlachthof bringen nicht vorgesehen. Daher liegen keine diesbezüglichen Daten vor.

 

Frage 26:

2009 wurden in Niederösterreich 26 Welpentransporte kontrolliert (Flughafen Wien, Autobahnparkplatz an der A1 bei Amstetten).

 

Frage 27:

Es wurden 2 Verstöße festgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.