6756/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.01.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Alois Stöger
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0359-II/A/9/2010
Wien, am 12. Jänner 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 6889/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Schenk, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Grundsätzlich wird angemerkt, dass das Tiertransportgesetz 2007 in mittelbarer Bundesverwaltung von den Bundesländern zu vollziehen ist. Gemäß § 7 Tiertransportgesetz 2007 ist mir ein Bericht vorzulegen, in dem die Anzahl aller während des vorhergehenden Kalenderjahres durchgeführten Kontrollen, die festgestellten Zuwiderhandlungen und die von der zuständigen Behörde daraufhin getroffenen Maßnahmen angegeben sind. Darüberhinausgehende Fragen können von mir nur aufgrund der vom Land Steiermark zur Verfügung gestellten Daten beantwortet werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf den gesamtösterreichischen Bericht 2009 „Tierschutz beim Transport“ (Beilage A) verwiesen.
Frage 1:
36.623 Tiertransportkontrollen wurden 2009 in der Steiermark durchgeführt.
Frage 2:
Am Versandort, während des Transportes auf der Straße sowie am Bestimmungsort.
Frage 3:
Die Kontrollpunkte wurden nach den Vorgaben des Kontrollplanes des Bundesministeriums für Gesundheit „Tierschutz beim Transport“ für das Jahr 2009 ausgewählt (siehe Beilage B).
Frage 4:
Von Amtstierärzten/Amtstierärztinnen, der Exekutive sowie amtlichen Tierärzten/Tierärztinnen.
Frage 5:
Die Dienstzeit von Exekutivbeamtinnen/Exekutivbeamten fällt nicht in meine Zuständigkeit. Dazu wäre die Frau Bundesministerin für Inneres zu befragen.
Frage 6:
Im Jahr 2009 wurden 356 Kontrollstunden absolviert.
Frage 7:
Es wurden bei 482 kontrollierten Tiertransporten Zuwiderhandlungen festgestellt. Zu den am häufigsten festgestellten Vergehen zählten folgende: mangelnde Transportfähigkeit, keine oder mangelhafte Transportpapiere mitgeführt, fehlender Befähigungsnachweis von Fahrer/Betreuer, max. Transportdauer überschritten, keine Transportpläne vorgelegt, transportierte Tiere zu kurz angebunden, Exkremente der Tiere gelangten auf die Straße, Überschreiten der Besatzdichte, fehlende oder mangelhafte Trennwände, fehlende oder unzureichende Wasserversorgung, ungeeignete Tränken, ungenügende Raumhöhe, zu junge Tiere, verletzte Tiere, im Auto eingesperrte Hunde, technische Mängel, keine Zulassung als Langstreckentransportmittel, mangelhafte Ausstattung von Transportmitteln für lange Beförderung, zu wenig oder fehlende Einstreu, keine Trennung von Tieren unterschiedlicher Altersgruppen.
Frage 8:
54 Verwaltungsstrafen wurden verhängt.
Frage 9:
18 Verfahren eingeleitet,
2 Verfahren offen,
2 Verfahren eingestellt,
14 Verfahren abgeschlossen.
Vom Magistrat Graz
wurden zum Verfahrensstand keine Daten bekanntgegeben.
Frage 10:
49 Verfahren eingeleitet,
8 Verfahren offen,
4 Verfahren eingestellt,
34 Verfahren abgeschlossen.
Vom Magistrat Graz wurden zum Verfahrensstand keine Daten bekanntgegeben.
Frage 11:
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung fallen nicht in meine Zuständigkeit.
Frage 12:
Im Jahr 2009 wurden 5 Tiertransportkontrollen aufgrund von Anzeigen durch Privatpersonen oder Tierschutzorganisationen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführt. Die Anzahl der Anzeigen welche durch Privatpersonen oder Tierschutzorganisationen bei der Polizei eingebracht wurden, und eine Tiertransportkontrolle nach sich zogen ist nicht bekannt.
Frage 13:
42 Verwaltungsstrafen betrafen inländische Tiertransporte.
Frage 14:
12 Verwaltungsstrafen betrafen ausländische Tiertransporte.
Frage 15:
53 Verfahren betrafen inländische Tiertransporte.
Frage 16:
14 Verfahren betrafen ausländische Tiertransporte.
Frage 17:
Der Terminus „Labestation“ existiert weder in gemeinschaftlichen noch in nationalen Rechtstexten. Die Anfrage wird dahingehend interpretiert, dass mit Labestationen Kontrollstellen gem. VO 1255/97 der Europäischen Kommission gemeint sind. Die VO 1255/97 liefert genaue Vorgaben betreffend Zulassung und behördlicher Kontrollen der Kontrollstellen. Alle zugelassenen Kontrollstellen sind der EU zu melden und auf der Seite http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/transport/docs/council_regulation_1255_97.pdf allgemein einsehbar.
2009 gab es in Österreich keine zugelassenen Kontrollstellen.
Fragen 18 bis 22:
Siehe Beantwortung der Frage 17.
Fragen 23 bis 25:
Im vorgegebenen Berichtsschema für den Jahresbericht gem. § 7 Tiertransportgesetz 2007 (BGBl. I 54/2007) ist eine Differenzierung zwischen ausländischen Transporten, inländischen Transporten und Transporten durch Landwirte die ihre eigenen Tiere zum Schlachthof bringen nicht vorgesehen. Daher liegen keine diesbezüglichen Daten vor.
Frage 26:
Im Jahr 2009 wurden 22 Welpentransporte kontrolliert, die Kontrollen fanden in Zoofachhandlungen (20) sowie auf der Straße (2) statt.
Frage 27:
2 Vergehen, 2 Verfahren sowie Verwaltungsstrafen aufgrund von Feilbieten und Verkauf von Hunden auf öffentlichen Plätzen sowie mangelnder Transportfähigkeit.
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.