6758/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0361-II/A/9/2010

Wien, am 12. Jänner 2011

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6891/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Huber, Kolleginnen und

Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Grundsätzlich wird angemerkt, dass das Tiertransportgesetz 2007 in mittelbarer Bundesverwaltung von den Bundesländern zu vollziehen ist. Gemäß § 7 Tiertransportgesetz 2007 ist mir ein Bericht vorzulegen, in dem die Anzahl aller während des vorhergehenden Kalenderjahres durchgeführten Kontrollen, die festgestellten Zuwiderhandlungen und die von der zuständigen Behörde daraufhin getroffenen Maßnahmen angegeben sind. Darüberhinausgehende Fragen können von mir nur aufgrund der vom Land Tirol zur Verfügung gestellten Daten beantwortet werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf den gesamtösterreichischen Bericht 2009 „Tierschutz beim Transport“ (Beilage A) verwiesen.


Frage 1:

3.334 Tiertransportkontrollen wurde 2009 in Tirol durchgeführt.

 

Frage 2:

Am Versandort, während des Transportes auf der Straße sowie am Bestimmungsort.

 

Frage 3:

Die Kontrollpunkte wurden nach den Vorgaben des Kontrollplanes des Bundesministeriums für Gesundheit „Tierschutz beim Transport“ für das Jahr 2009 ausgewählt (siehe Beilage B).

 

Frage 4:

Von Amtstierärzten/Amtstierärztinnen, der Exekutive sowie amtlichen Tierärzten/Tierärztinnen.

 

Frage 5:

Die Dienstzeit von Exekutivbeamtinnen/Exekutivbeamten fällt nicht in meine Zuständigkeit. Dazu wäre die Frau Bundesministerin für Inneres zu befragen.

 

Frage 6:

Es besteht in Tirol keine Dokumentationspflicht über den Zeitaufwand der Kontrolltätigkeit bei Tiertransporten, daher können dahingehend keine Daten geliefert werden.

 

Frage 7:

Es wurden bei 16 kontrollierten Tiertransporten Zuwiderhandlungen festgestellt.

 

Frage 8:

Es wurden 3 Organmandate verhängt und 4 Verfahren eingeleitet.

 

Fragen 9 und 10:

Eine Differenzierung zwischen den Verfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und wegen Verstößen gegen das Tiertransportgesetz ist aus den vorliegenden Berichten nicht möglich. Insgesamt wurden 4 Verfahren eingeleitet.

 

Frage 11:

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung fallen nicht in meine Zuständigkeit.

 

Fragen 12 bis 16:

Hier verweist das Land Tirol darauf, dass diese Daten nicht vorliegen.

 

Frage 17:

Der Terminus „Labestation“ existiert weder in gemeinschaftlichen noch in nationalen Rechtstexten. Die Anfrage wird dahingehend interpretiert, dass mit Labestationen Kontrollstellen gem. VO 1255/97 der Europäischen Kommission gemeint sind. Die VO 1255/97 liefert genaue Vorgaben betreffend Zulassung und behördlicher Kontrollen der Kontrollstellen. Alle zugelassenen Kontrollstellen sind der EU zu melden und auf der Seite http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/transport/docs/council_regulation_1255_97.pdf allgemein einsehbar.

2009 gab es in Österreich keine zugelassenen Kontrollstellen.

 

Fragen 18 bis 22:

Siehe Beantwortung der Frage 17.

 

Fragen 23 bis 25:

Im vorgegebenen Berichtsschema für den Jahresbericht gem. § 7 Tiertransportgesetz 2007 (BGBl. I 54/2007) ist eine Differenzierung zwischen ausländischen Transporten, inländischen Transporten und Transporten durch Landwirte die ihre eigenen Tiere zum Schlachthof bringen nicht vorgesehen. Daher liegen keine diesbezüglichen Daten vor.

 

Frage 26:

Im den Berichten der Bundesländer gem. § 7 Tiertransportgesetz ist bei durchgeführten Tiertransportkontrollen folgende Differenzierung nach Tierarten vorgesehen: Pferd, Rind, kleine Wiederkäuer, Schwein, sonstige Säugetiere, Geflügel und  - zusammengefasst: Vögel (andere als Geflügel), Reptilien, Amphibien und Fische. Kontrollen von Welpentransporten werden unter „sonstige Säugetiere“ gemeldet. Insgesamt wurden 2009 in Tirol 17 Transporte mit „sonstigen Säugetieren“ kontrolliert.

 

Frage 27:

Siehe Frage 26. Es wurden bei diesen Transporten keine Zuwiderhandlungen festgestellt.

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.