6759/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 


Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0362-II/A/9/2010

Wien, am 12. Jänner 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6892/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Hagen, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Grundsätzlich wird angemerkt, dass das Tiertransportgesetz 2007 in mittelbarer Bundesverwaltung von den Bundesländern zu vollziehen ist. Gemäß § 7 Tiertransportgesetz 2007 ist mir ein Bericht vorzulegen, in dem die Anzahl aller während des vorhergehenden Kalenderjahres durchgeführten Kontrollen, die festgestellten Zuwiderhandlungen und die von der zuständigen Behörde daraufhin getroffenen Maßnahmen angegeben sind. Darüberhinausgehende Fragen können von mir nur aufgrund der vom Land Vorarlberg zur Verfügung gestellten Daten beantwortet werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf den gesamtösterreichischen Bericht 2009 „Tierschutz beim Transport“ (Beilage A) verwiesen.

 

Frage 1:

1.426 Tiertransportkontrollen wurden 2009 in Vorarlberg durchgeführt.

 

Frage 2:

Am Versandort, während des Transportes auf der Straße sowie am Bestimmungsort.

 

Frage 3:

Die Kontrollpunkte wurden nach den Vorgaben des Kontrollplanes des Bundesministeriums für Gesundheit „Tierschutz beim Transport“ für das Jahr 2009 ausgewählt (siehe Beilage B).

 

Frage 4:

Alle Tiertransportkontrollen wurden von Amtstierärzten/Amtstierärztinnen der Bezirkshauptmannschaften bzw. des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vorgenommen, mit Ausnahme der Tiertransportkontrollen am Schlachthof Dornbirn (diese vom dortigen amtlichen Tierarzt).

 

Frage 5:

Die Dienstzeit von Exekutivbeamtinnen/Exekutivbeamten fällt nicht in meine Zuständigkeit. Dazu wäre die Frau Bundesministerin für Inneres zu befragen.

 

Frage 6:

Stundenaufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden liegen dem Land Vorarlberg nicht vor, daher können dahingehend keine Daten geliefert werden.

 

Frage 7:

Es wurden bei 39 kontrollierten Tiertransporten Zuwiderhandlungen festgestellt.

 

Frage 8:

Es wurden 6 Verfahren eingeleitet.

 

Fragen 9 und 10:

Eine Differenzierung zwischen den Verfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und wegen Verstößen gegen das Tiertransportgesetz ist aus den vorliegenden Berichten nicht möglich. Insgesamt wurden 6 Verfahren eingeleitet.

 

Frage 11:

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung fallen nicht in meine Zuständigkeit.

 

Fragen 12 bis 16:

Es wurden vom Land Vorarlberg keine diesbezüglichen Daten übermittelt.


Frage 17:

Der Terminus „Labestation“ existiert weder in gemeinschaftlichen noch in nationalen Rechtstexten. Die Anfrage wird dahingehend interpretiert, dass mit Labestationen Kontrollstellen gem. VO 1255/97 der Europäischen Kommission gemeint sind. Die VO 1255/97 liefert genaue Vorgaben betreffend Zulassung und behördlicher Kontrollen der Kontrollstellen. Alle zugelassenen Kontrollstellen sind der EU zu melden und auf der Seite http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/transport/docs/council_regulation_1255_97.pdf allgemein einsehbar.

2009 gab es in Österreich keine zugelassenen Kontrollstellen.

 

Fragen 18 bis 22:

Siehe Beantwortung der Frage 17.

 

Fragen 23 bis 25:

Im vorgegebenen Berichtsschema für den Jahresbericht gem. § 7 Tiertransportgesetz 2007 (BGBl. I 54/2007) ist eine Differenzierung zwischen ausländischen Transporten, inländischen Transporten und Transporten durch Landwirte die ihre eigenen Tiere zum Schlachthof bringen nicht vorgesehen. Daher liegen keine diesbezüglichen Daten vor.

 

Frage 26:

2009 wurden in Vorarlberg keine Welpentransporte kontrolliert.

 

Frage 27:

Siehe Beantwortung der Frage 26.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.