676/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.03.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-9.000/0001-I/PR3/2009 

DVR:0000175

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . März 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Jänner 2009 unter der Nr. 621/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Gesamtkosten für die Ministerbüros und Staatssekretariate im Jahr 2008 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø      Wie hoch waren die Gesamtkosten (inklusive Überstunden, sonstiger Entgeltbestandteile, Reisekosten, Spesen, Diäten) Ihres Ressorts für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros und eines allfällig eingerichteten Staatssekretariates (inklusive Sekretariat, Kanzlei- und sonstiger Hilfskräfte) im Jahr 2008?

 

 


Die Gesamtkosten für die MitarbeiterInnen meines Kabinetts (inklusive Sekretariats-, Kanzlei- und sonstigen Hilfskräften) betrugen im Jahr 2008 € 121.041,19, für die MitarbeiterInnen des Kabinetts meines Amtsvorgängers Werner Faymann (inklusive Sekretariats-, Kanzlei- und sonstigen Hilfskräften) betrugen diese € 1.425.472,20. Die Gesamtkosten des Kabinetts seiner Staatssekretärin (inklusive Sekretariats-, Kanzlei- und sonstigen Hilfskräften) betrugen € 896.755,02. Darin enthalten sind auch jeweils jene Kosten, die mit der Beendigung von Dienstverhältnissen entstanden sind.

 

Zu Frage 2:

Ø      Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden in der Zeit zwischen 1.1.2008 und 31.12.2008 im Ministerbüro, in einem allfällig eingerichteten Staatssekretariat Ihres Ressorts beschäftigt und auf welcher Grundlage basierte das jeweilige Beschäftigungsverhältnis (Beamtendienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitskräfteüberlassungsgesetz)?

 

 

Im Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008 waren in meinem Kabinett und dem Kabinett meines Amtsvorgängers Werner Faymann bzw. im Kabinett seiner Staatssekretärin, abgesehen von Sekretariats-, Kanzlei- und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal, folgende Personen als Kabinettchef, Fachreferent/innen und Pressereferent/innen beschäftigt:

 

Kabinett HBM Faymann:

Dr. Josef Ostermayer                     

Mag.  Nikolaus Gretzmacher          

Mag. Angelika Feigl                         

Mag. Maria Auer

Dipl.-Ing. (FH) Claudia Cernohuby  

Mag. Franz Hammerschmid           

Marcin Kotlowski                                                                                              

Mag. Sabine Kühschelm                 

Mag. Maria-Theresia Röhsler, LL.M

Prof. Dr. Gerhard Schmid               

 

 

Büro FStS Christa Kranzl:

Mag. Robert Böhm                          

Mag. Martina Herz                           

Hermann Priller                               

Mag. Wolfram Rhomberg

Alois Schroll                                    

Mag. Oliver Wagner                        

                                                        

 

Davon waren im Kabinett meines Amtsvorgängers Werner Faymann zwei Personen auf Basis eines Arbeitsleihvertrages, sieben Personen aufgrund von Sonderverträgen gemäß § 36 VBG und ein Beamter beschäftigt. Im Büro seiner Staatssekretärin waren ein Vertragsbediensteter mit Fixbezug und fünf Personen aufgrund von Sonderverträgen gemäß § 36 VBG beschäftigt.

 

Kabinett FBM Bures:

Dr. August Reschreiter                   

Gabriela Fiala                                  

Susanna Enk

Dipl.-Ing. (FH) Claudia Cernohuby  

Mag. Walter Fleissner

Mag. Franz Hammerschmid           

Mag. Sabine Kühschelm

Mag. Susanne Metzger

Mag. Maria-Theresia Röhsler , LL.M        

Dipl.-Ing. Martin Russ

Mag. Harald Schitnig                       

                                                        

                                                          

Davon waren zwei Personen auf Basis eines Arbeitsleihvertrages und neun Personen aufgrund von Sonderverträgen gemäß § 36 VBG beschäftigt.