6763/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 14. Jänner 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0368-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6896/J betreffend „den Standort VA Erzberg“, welche die Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen am 17. November 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Da bei der Eisenerzpelletierung eine große Menge an CO2 entsteht, fallen solche Anlagen unter den Europäischen Emissionshandel. Aktuell gibt es in der EU lediglich drei Eisenerzpelletieranlagen, die alle in Schweden stehen. Durch den CO2-ärmeren Rohstoff können dort die Eisenerzpellets mit rund einem Zwanzigstel des CO2-Ausstoßes hergestellt werden, als dies in Österreich mit dem steirischen Erz möglich wäre.


 

Durch die Novelle der EU-Emissionshandelsrichtlinie und der diesbezüglichen Komitologieverfahren wird der Emissionshandel für die Zeit nach 2012 weiter harmonisiert. Dabei setzte ich mich für eine wirtschaftsfreundliche Umsetzung ein, die den Industriestandort sichert, Wettbewerbsverzerrungen vermeidet und im Einklang mit den Klimazielen steht.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Der EU-Emissionshandel nach 2012 sieht ein Benchmarking-System vor. Die Zuteilung von Emissionszertifikaten soll auf ex-ante Benchmarks basieren und gilt grundsätzlich für Produkte unabhängig von den Einsatzstoffen.

 

Der durchschnittliche Treibhausgasausstoß pro Produkteinheit bei den 10% effizientesten Anlagen in der EU bestimmt den jeweiligen Benchmarkwert. Bis zu diesem Benchmarkwert erhalten jene Anlagen, die besonders stark dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, die Emissionszertifikate zu 100% frei zugeteilt. Alle anderen Anlagen erhalten 80 % im Jahr 2013 und 30 % im Jahr 2020 frei zugeteilt. Jeder zusätzliche Bedarf an Zertifikaten muss ersteigert werden. Der Stromsektor muss in der Regel 100 % der Zertifikate ersteigern.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Ich habe mich stets für eine gerechte Ausgestaltung der Regeln für die freie Zuteilung von Zertifikaten eingesetzt. Die Unternehmen in Österreich zählen zu den energie- und CO2-effientesten Anlagen in der EU. Dies soll sich auch bei der freien Zuteilung von Zertifikaten widerspiegeln. Viele Anlagen in Österreich werden Benchmarks setzten, also zu den 10 % effizientesten in der EU gehören.


Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Es hat auf fachlicher Ebene mehrfach Kontakte mit der Europäischen Kommission gegeben, bei denen speziell die Anliegen der VA Erzberg besprochen wurden.

 

Bei der Abstimmung der Benchmark-Regeln am 15. Dezember 2010 im Climate Change Committee ist für den Eisenerzsektor der von der VA Erzberg favorisierte und von mir unterstützte Ansatz gewählt worden, einen "fall back Benchmark" basierend auf dem Brennstoffeinsatz heranzuziehen.

 

Letztlich waren aber nicht die aktuellen Regeln für die VA Erzberg ausschlaggebend, die projektierte Pelletieranlage nicht zu realisieren. Entscheidend war die Erwartung, dass langfristig, also nach dem Jahr 2020, die Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage nicht in Einklang mit den klimapolitischen Zielen der EU gebracht werden kann.