6766/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.01.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 12. Jänner 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0374-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6941/J betreffend „Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen“, welche die Abgeordneten Hermann Liptisch, Kolleginnen und Kollegen am 18. November 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Am 3. März 2010 hat mein Ressort zu einer Enquete zum Thema "Einheitlicher Jugendschutz in Österreich" geladen, bei der mit Expert/inn/en aus dem In- und Ausland sowie einem breiten Publikum die Vorteile einheitlicher Jugendschutzbestimmungen diskutiert wurden.
Im Anschluss daran fanden Arbeitsgespräche mit Vertreter/inne/n der Länder, der Bundesjugendvertretung, der Kinder- und Jugendanwaltschaften, der Elternvereine, der Wirtschaftskammer Österreich, des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und des Bundeskanzleramtes sowie meines Ressorts zur Ausarbeitung einheitlicher Standards, die mit der Lebensrealität junger Menschen im Einklang stehen, statt.
In diesen Gesprächen auf Arbeitsebene konnte weitgehende Übereinstimmung der Positionen in vielen Bereichen erzielt werden. Nunmehr sollen in Verhandlungen mit den zuständigen Landesrät/inn/en die konkreten Umsetzungsschritte vereinbart werden.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
In den Gesprächen auf Arbeitsebene konnte weitgehende Übereinstimmung hinsichtlich des Verbots von Alkohol- und Tabakkonsum für junge Menschen bis zum 16. Lebensjahr, der Aufenthaltsverbote und Ausgehzeiten und einer einheitlichen Alterskennzeichnung von Computer- und Konsolenspielen sowie DVDs erzielt werden. Einvernehmen wurde darüber hergestellt, dass eine Kommission zur bundesweit einheitlichen Alterskennzeichnung von Computer- und Konsolenspielen sowie DVDs eingerichtet werden soll. Die Übernahme bestehender Kennzeichnungssysteme wie PEGI (Pan European Game Information) durch diese Kommission wurde im Hinblick auf grenzüberschreitende Märkte und Aspekte der Verwaltungsökonomie begrüßt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Auffassungsunterschiede bestehen primär hinsichtlich der Regelung des Erwerbs und Konsums von Alkohol durch 16- bis 18-jährige Jugendliche, da die meisten Länder an ihren derzeitigen Regelungen festhalten wollen.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Mir ist der bestmögliche Schutz von Kindern und Jugendlichen in Österreich ein großes Anliegen. Da einheitliche Regelungen mehr Klarheit und Transparenz und damit auch eine bessere Orientierung schaffen, unterstütze ich alle Bemühungen zur Vereinheitlichung und werde daher auch weiterhin bestrebt sein, die politisch Verantwortlichen in den Bundesländern von der Sinnhaftigkeit und der Notwendigkeit einer Vereinheitlichung zu überzeugen.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Es ist beabsichtigt, in Verhandlungen mit den zuständigen Landesrät/inn/en entsprechende rechtliche Grundlagen zu schaffen. Diesbezügliche legistische Vorarbeiten wurden in meinem Ressort bereits geleistet.