677/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.03.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0012-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 635/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Datenverluste und Datensicherheit 2008“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Im Justizressort waren zum Stichtag 31. Dezember 2008

·        13.137 Personalcomputer

·        1.171 Notebooks

·        1.985 Mobiltelefone und

·        30 Taschencomputer („Handheld Organizer/Blackberrys“)

eingesetzt.


 

Zu 5:

Im Jahr 2008 wurden drei Mobiltelefone als unauffindbar sowie drei Mobiltelefone und sechs Notebooks als gestohlen gemeldet.

Zu 6:

Im Jahr 2008 wurden 2 Verlustmeldungen beim Magistrat Linz sowie 4 Anzeigen bei folgenden Polizeidienststellen erstattet:

·        Polizeiinspektion 1010 Wien-Schmerlingplatz,

·        Polizeiinspektion Klein Pöchlarn,

·        Polizeiinspektion Finanz in Graz und

·        Polizeiinspektion Ebelsberg /Pichling.

Nach meinem Informationsstand gab es in keinem Fall Anlass für disziplinarrechtliche Ermittlungen. Strafrechtliche Verurteilungen sind mir in diesem Zusammenhang nicht bekannt.

Zu 7:

Es wurden keine Memory-Sticks, CDs, oder DVDs, auf denen Daten der Zentralstelle oder der nachgeordneten Behörden und Einrichtungen gespeichert waren, als unauffindbar oder gestohlen gemeldet.

Zu 8:

Es handelt sich dabei um Daten, die im Zuge der dienstlichen Tätigkeit des/der Bediensteten innerhalb seines/ihres Zuständigkeitsbereiches gespeichert waren.

Zu 9:

Auf keinem der in Verlust geratenen bzw. gestohlenen Datenträger befanden sich vertrauliche oder geheime Daten im Sinne des Informationssicherheitsgesetzes.

Zu 10:

Der Sachwert der als gestohlen gemeldeten Notebooks liegt zwischen 500 und 1.200 Euro pro Stück. Die als gestohlen gemeldeten Mobiltelefone sind mit 0 Euro zu bewerten.

Zu 11 und 12:

Nein.

Zu 13 und 14:

Daten wie Datenträger werden im Justizressort durch geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Dank dieser Sicherheitsmaßnahmen wurde auf den in den Fragen 1 bis 4 genannten Geräten kein Befall durch bösartige Programme (Viren, Würmer, Trojaner usw.) protokolliert.

Zu 15:

Mit den Erlässen vom 20. Dezember 2005, BMJ-Pr6236/0001-Pr 4/2005, und vom 21. Juli 2006, BMJ-Pr6236/0001-Pr 4/2006, wurden Merkblätter für die IT-Sicherheit am Arbeitsplatz, die E-Mail-Nutzung, Internet am Arbeitsplatz und für die IT-Sicherheit beim Einsatz von Laptops erlassen. Diese Merkblätter wurden allen in Betracht kommenden Bediensteten ausgefolgt.

Zu 16:

Mit Erlass vom 29. Oktober 2007, BMJ-Pr6236/0001-Pr 4/2007, wurde festgelegt, dass ausgeschiedene PCs nur dann karitativen Organisationen, Schulen oder auch Justizmitarbeitern überlassen werden dürfen, wenn die Festplatte mit einer speziellen Software sicher gelöscht (d.h. sieben mal überschrieben) worden ist und dieser Löschvorgang in der Kompassdatenbank registriert worden ist. Diese sichere Form der Datenlöschung entspricht internationalen militärischen Standards.

Zu 17:

Das Bundesministerium für Justiz ist ständig bestrebt, die Datensicherheit zu gewährleisten. Aus diesem Grund wurde das Bundesrechenzentrum schon vor einigen Jahren mit der regelmäßigen Durchführung von „Vulnerability Scans“ und dem Einsatz eines „Intrusion Detection Systems“ beauftragt. Durch die „Vulnerability Scans“ können Sicherheitsmängel in den Server-Konfigurationen erkannt und anschließend sofort behoben werden. Der Einsatz des „Intrusion Detection Systems“ dient der laufenden Überwachung des Netzverkehrs an den neuralgischen Punkten und dem automatischen Erkennen von Angriffsmustern.

. März 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)