6774/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.01.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/167-PMVD/2010 14. Jänner 2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kapeller, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. November 2010 unter der Nr. 6855/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Einsparungen im österreichischen Bundesheer, welche auch zu sozialen Schlechterstellungen im Personalbereich führen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Ja.
Zu 2:
Der durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport aufzubringende Konsolidierungsbeitrag ist nicht mehr ausschließlich durch weitere leistungssteigernde Maßnahmen erzielbar, sondern erfordert zusätzliche Maßnahmen. Dieses Ziel soll durch Anpassung der ÖBH-Programme, weitere Deckelungen im Betrieb, Maßnahmen in der Verwaltungsentwicklung, selektive Personaleinsparungen sowie Ausdünnen und Änderung von Strukturen erreicht werden.
Zu 3:
Diesbezüglich ist die Fortsetzung des Ausbaus von Zentral- und Finalisierungsküchen, die schrittweise Neuordnung der Bekleidungslager, die rasche Verwertung von anfallendem Überstandsgerät, Änderungen bei der Bevorratung, die Umstellung der Bewirtschaftung der Kfz-Flotte, die Betriebsoptimierung sowie Optimierungsmaßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs, bei Wartungsverträgen und Ähnlichem vorgesehen.
Zu 4:
In den Jahren 2011 bis 2014 sind insgesamt rund 530 Mio. Euro einzusparen. Im Bundesfinanzgesetz 2011 wird es zu einer Ausgabenreduktion von rund 64 Mio. Euro gegenüber dem Bundesfinanzgesetz 2010 kommen, welche vorwiegend auf eine Kürzung der Sachausgaben zurückzuführen ist. Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport hat im Bereich Betrieb und Verwaltungsentwicklung in den nächsten vier Jahren ein Einsparungspotential von rund. 115 Mio. Euro.
Zu 5:
Zunächst ist festzuhalten, dass alle Verbände des Österreichischen Bundesheeres erhalten bleiben. Es wird aber zu qualitativen und quantitativen Anpassungen der Detailstrukturen bezüglich der Aufgaben mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit kommen müssen. Dies bedeutet u. a. eine Reduktion bei sogenannten „Schweren Elementen“ (z. B. Panzer, Steilfeuerunterstützung, Panzerabwehr) sowie bei der Fliegerabwehr und bei der Typenvielfalt von Luftfahrzeugen. Die zentrale Logistik, insbesondere die Sanitätsorganisation, die Akademie- und Schulorganisation muss gestrafft werden. Weitere Anpassungen in Führungs- und Verwaltungsstrukturen werden vorgenommen werden.
Zu 6:
Mit den geplanten Strukturmaßnahmen wird ein Einsparungspotential im Ausmaß von rund 58 Mio. Euro im Zeitraum 2011 bis 2014 erwartet. Die Details zu den einzelnen Bereichen, wie z. B. die reduzierte Nutzung von Waffensystemen oder deren Verwertung werden nunmehr mit Nachdruck bearbeitet. Es handelt sich hierbei um einen mehrjährigen Phasenplan, dessen Umsetzung im Jahr 2011 beginnen wird.
Zu 7:
Ja.
Zu 8:
Nein. Die allgemeine Rücklage für die Landesverteidigung von rund 134 Mio. Euro soll für notwendige Investitionen verwendet werden.
Zu 9 und 10:
Nein.
Zu 11:
Nein. Die Fliegerabwehr wird aber strukturell und organisatorisch angepasst werden.
Zu 12:
Neben den Schützenpanzern Saurer sind die Jagdpanzer Kürassier und die Bergepanzer M578 zur Ausscheidung vorgesehen. Bei den Systemen Kampfpanzer Leopard, Panzerhaubitze M109, Führungs- und Funktionsvarianten M109, Panzerabwehrlenkwaffe Bill, Granatwerfer 81 mm und 120 mm, Fliegerabwehrlenkwaffen Mistral und Fliegerabwehrkanonen 35 mm erfolgt eine anteilige Bestandsreduktion. Bei den Luftfahrzeugen wird die Ausphasung einer Hubschraubertype in Zusammenschau mit den leichten Flächenflugzeugen derzeit noch einer detaillierenden Prüfung unterzogen.
Zu 13 und 14:
Zunächst ist zu bedenken, dass sich das System Eurofighter derzeit noch in der Einführungsphase befindet. Dies bedeutet, dass bis jetzt noch nicht die volle Flugstundenleistung erreicht wurde. Zukünftig sollen wesentliche Einsparungen über die Limitierung der Flugstunden erreicht werden. In anderen Flottenbereichen werden die Flottenflugstunden auf das erforderliche Mindestmaß reduziert, um die entsprechenden Aufgaben, unter anderem jene der Luftraumüberwachung, ohne Verlust von Fähigkeiten und Flugsicherheit durchführen zu können.
Zu 15 bis 17:
Wie aus dem Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2011 klar hervorgeht, ist der pensionsrechtliche Versicherungsstatus des Ausbildungsdienstes-Neu eindeutig geregelt (vgl. § 8 Abs. 1 Z 2 lit. d ASVG in der Fassung des Entwurfes). Demnach sind Ausbildungsdienst leistende Personen – im Unterschied zum Zeitsoldat-Lang (alt) – voll pensionsversichert und alle Dienstzeiten gelten als Pensionszeiten. Eine pensionsrechtliche Schlechterstellung kann somit nicht nachvollzogen werden.