6780/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.01.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0180-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 14. JAN. 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Rupert Doppler, Kolleginnen
und Kollegen vom 17. November 2010, Nr. 6866/J, betreffend
Tiermehlverfütterung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen vom 17. November 2010, Nr. 6866/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Seit 1. Jänner 2001 ist es EU-weit verboten
− tierische Proteine an Nutztiere, die zur Nahrungsmittelproduktion gehalten, gemästet oder gezüchtet werden, zu verfüttern;
− tierische Proteine für solche Zwecke in Verkehr zu bringen.
Die strengen Maßnahmen, die seit 2001 in Bezug auf die Herstellung und Verfütterung von tierischen Proteinen gesetzt wurden, zeigen, dass die Bekämpfung von BSE sehr erfolgreich war. Datenmaterial zu den weltweiten BSE-Fällen findet sich auf der Seite der Welttiergesundheitsorganisation unter http://www.oie.int/eng/info/en_esbincidence.htm.
Zu Frage 2:
Im Juli 2010 legte die Kommission ein Strategiepapier für die TSE-Bekämpfung vor, in welchem auch Überlegungen für eine allfällige, schrittweise Aufhebung des Verfütterungsverbots angestellt werden. Die Kommission beauftragte die EFSA, eine aktualisierte quantitative Risikobewertung für geringe Mengen von verarbeitetem tierischen Eiweiß in Futtermitteln zu erstellen. Auf der Grundlage ihrer Schlussfolgerungen kann aus Sicht der Kommission eine Toleranzschwelle für sehr geringe Mengen von verarbeiteten tierischen Proteinen in Futtermitteln festgelegt werden, ohne den Erfolg der BSE-Bekämpfungsmaßnahmen zu gefährden.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Ein Vorschlag der Kommission liegt derzeit nicht vor.
Verarbeitete tierische Proteine dürfen grundsätzlich nur dann zur Verfütterung eingesetzt werden, wenn sie als sicher eingestuft werden. Für die Beurteilung der Sicherheitsaspekte wird die Risikobewertung der EFSA abzuwarten sein (siehe Frage 2).
Der Bundesminister: