6781/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.01.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0181-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 14. JAN. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen

und Kollegen vom 17. November 2010, Nr. 6878/J, betreffend

TAFTA, Farm Control Act der USA

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 17. November 2010, Nr. 6878/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

 

Zum Themenkomplex Codex und pflanzliche Heilmittel wird vorweg darauf hingewiesen, dass diese Fragen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Gesundheit fallen.

 

Der weltweite Codex beschäftigt sich mit Lebensmitteln und nicht mit Heilkräutern.


Codex Standards haben empfehlenden Charakter und sind daher weder in der EU noch in Österreich gesetzlich verbindlich. Sie gelten aber als Referenz für die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln im internationalen Handel und spielen damit in den WTO-Streitbeilegungsverfahren bei Handelskonflikten eine entscheidende Rolle. Die Einhaltung von Codex Standards gibt Sicherheit und gewährleistet einen fairen internationalen Handel.

 

Zum Thema Saatgut wird festgehalten, dass – sollten irgendwelche Einflussnahmen auf den Nachbau von Saatgut durch diese Regelungen auch betroffen sein – diese sich nur auf Amerikas Landwirte und nicht auf jene Europas beziehen können. Derartiges wäre mit dem Europäischen Sortenschutzsystem nicht vereinbar.

 

Unbeschadet der „Rahmenvereinbarung zur Vertiefung der transatlantischen Wirtschaftsintegration zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union“ kann festgestellt werden, dass das Inverkehrbringen von Saatgut in der EU durch Rechtsvorschriften der EU – größtenteils Richtlinien, die national umgesetzt wurden – geregelt ist.

 

Abschließend wird angemerkt, dass der Inhalt künftiger Freihandelsabkommen nicht vorweg genommen werden kann. Handelsverhandlungen werden von der EK geführt und in den
EU-Gremien unter den Mitgliedstaaten beraten. Österreich wird sich in allen Fachbereichen und auf allen Ebenen für die bestmögliche Lösung in einem solchen Abkommen einsetzen.

 

Der Bundesminister: