6783/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.01.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung


 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0183-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 14. JAN. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen

und Kollegen vom 17. November 2010, Nr. 6884/J, betreffend Holz-

importe aus Russland und anderen Oststaaten bzw. über Russland

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen vom 17. November 2010, Nr. 6884/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Insgesamt wurden in den Jahren 2007, 2008 und 2009 aus der Russischen Föderation, der Ukraine und aus Weißrussland importiert:


Russische Föderation

 

 

 

Import in Kubikmetern

2007

2008

2009

Nadelsägerundholz

1.494

529

6.369

Nadelindustrierundholz

9.343

26.931

47.152

Nadelschnittholz

66.708

64.504

58.850

 

 

 

 

Urkraine

 

 

 

Import in Kubikmetern

2007

2008

2009

Nadelsägerundholz

3.035

254

22.167

Nadelindustrierundholz

265

2.087

18.119

Nadelschnittholz

5.382

5.267

3.520

 

Weißrussland

 

 

 

Import in Kubikmetern

2007

2008

2009

Nadelsägerundholz

0

0

0

Nadelindustrierundholz

558

515

315

Nadelschnittholz

1.415

1.354

1.164

 

Zu den Fragen 2 bis 7 und 10 bis 12:

 

Die radioaktive Belastung der Umwelt und aller für den Menschen wesentlichen Materialien und Medien wird in Österreich – so wie in den meisten europäischen Staaten – sorgfältig und regelmäßig überwacht. Dies ist unter anderem auch eine Vorgabe des EURATOM-Vertrags und seit mehr als 40 Jahren im österreichischen Strahlenschutzgesetz festgelegt.

 

Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit führt in Österreich im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) und des Bundesministeriums für Gesundheit ein Überwachungsprogramm auf radioaktive Kontaminationen in der Umwelt und in Lebensmitteln durch. Dieses Programm liefert einen umfassenden Überblick über die Situation und ermöglicht eine gute Abschätzung der Strahlenexposition der österreichischen Bevölkerung über alle möglichen Belastungspfade.

 

Im Gefolge des Reaktorunfalls von Tschernobyl im Jahr 1986 hat Österreich – wie damals fast alle Staaten – mit Kontrollen von Gütern der Herkunft aus höher kontaminierten Gebieten begonnen, um jede Gefährdung der Bevölkerung durch den Import von radioaktiv belasteten Materialien auszuschließen. Insbesondere für die Einfuhr von Lebensmitteln aus ehemaligen Oststaaten wurde ein umfassendes Monitoring eingerichtet.

 

Andere Importgüter wurden und werden ebenfalls kontrolliert, allerdings hat sich herausgestellt, dass in diesen de facto sehr selten radioaktive Belastungen auftreten. In diesem Fall ist aber auch zu berücksichtigen, dass das mögliche Risiko durch die Radioaktivität in solchen Waren aufgrund der Art ihrer Verwendung von vornherein um Größenordnungen geringer anzusetzen ist als bei Lebensmitteln. Deshalb sind für andere Waren als Lebens- und Futtermittel auch keine Grenzwerte für die radioaktive Belastung festgelegt – weder in Österreich noch in anderen europäischen Staaten.

 

Betreffend die radioaktive Belastung von Holz ist die Situation seit Langem abgeklärt. Bäume weisen generell sehr niedrige Aktivitätsgehalte auf, was primär daran liegt, dass sie langlebig sind und ihre Nährstoffe aus tieferen (kaum radioaktiv belasteten) Bodenschichten beziehen. In Holz sind daher grundsätzlich so geringe Mengen an künstlichen radioaktiven Stoffen vorhanden, dass der Gehalt an natürlich vorhandenen Radionukliden (vor allen Kalium-40) praktisch immer überwiegt. Damit ist die Strahlenexposition von Personen durch Holz in jedem Fall vernachlässigbar gering, auch bei der Verwendung als Baumaterial und für Möbel oder bei der Nutzung als Brennmaterial einschließlich der Entsorgung der anfallenden Asche.

 

Das gilt sowohl für Holz aus österreichischen Wäldern, obwohl Österreich bekanntlich eines der am stärksten von den Auswirkungen des Tschernobyl-Unfalls betroffenen Ländern ist, als auch für Holz, das aus osteuropäischen Staaten eingeführt wird. Die extrem hoch belasteten Gebiete der Region direkt um Tschernobyl sind Sperrzone, wo keine Holzgewinnung stattfindet.

 

Stichprobenartige Untersuchungen von in- und ausländischem Holz auf radioaktive Kontamination, die im Zuge des Überwachungsprogramms vorgenommen wurden, und auch Messergebnisse in anderen Staaten haben den oben dargestellten Sachverhalt immer bestätigt. In Anbetracht dieser Situation wäre eine aufwändigere behördliche Kontrolle von Holz – egal welcher Herkunft – auf Radioaktivität nicht sinnvoll und nicht zu rechtfertigen.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Dem BMLFUW sind keine derartigen Holzimporte bekannt.

 

Um hinkünftig Importe von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag zu verhindern, wurde am 20. Oktober 2010 die Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtung von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen beschlossen. Damit wird es ab 3. März 2013 verboten sein, Holzprodukte aus illegalem Einschlag auf den Binnenmarkt zu bringen. Zudem verpflichtet diese Verordnung die Marktteilnehmer zur Anwendung einer Sorgfaltspflichtregelung, die die Umsetzung dieses Verbots sicherstellen soll.

 

Der Bundesminister: