6787/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage

Nr. 6873 /J der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen wie

folgt:

Fragen 1-6:

In meiner Funktion als Konsumentenschutzminister sind mir die derzeit bestehenden
Probleme mit sozialen Netzwerken sehr wohl bewusst.

Eine Änderung der Löschungsbestimmungen im DSG 2000 würde hinsichtlich der
Frage der L
öschung von Profilen bei sozialen Netzwerken in der Praxis nicht viel
bewirken, weil die entsprechenden Daten idR im Ausland - meistens wohl in den
USA - liegen (Facebook hat z.B. Niederlassungen in einigen anderen EU-MS und
den USA, aber nicht in
Ö) und daher kein Anwendungsbereich für das DSG 2000
best
ünde.

Mangels Anwendungsbereich des DSG 2000 würden aber auch allfällig normierte
L
öschungsverpflichtungen ins Leere laufen. Unbestreitbar handelt es sich dabei -
jedenfalls in datenschutzrechtlicher Hinsicht - um ein über die Grenzen Österreichs
hinausgehendes und somit auch nicht in
Österreich lösbares Problem. Das
gegenst
ändliche Problem somit als eines des nationalen Datenschutzregimes
darzustellen, greift daher zu kurz.

 

Eine Änderung der für den gesamten EU Raum geltenden Datenschutzrichtlinie wäre
daher notwendig um die meist jugendlichen User solcher Netzwerke besser zu
sch
ützen.

Unabhängig von den aktuellen Rechtsfragen verweisen wir darauf, dass das BMASK
seit Jahren den Verein Internet-Ombudsmann finanziell f
ördert, der KonsumentInnen
kostenlos und rasch bei Problemen im Zusammenhang mit dem Internet unterstützt
(www.ombudsmann.at).


Der Verein hilft dabei auch bei Problemen mit unerwünschter Datenverwendung bei
sozialen Netzwerken. Die Chancen für VerbraucherInnen mit Hilfe des Internet
Ombudsmanns zu raschen und zufriedenstellenden Ergebnissen bei
Datennutzungsproblemen bei facebook zu kommen, sind sehr hoch.

Frage 7-10:

Die geltende Datenschutzrichtlinie sieht keine ausreichenden Bestimmungen vor.

Aus diesem Grund ist auch an eine Überarbeitung der Richtlinie gedacht. Unter der

Adresse

http://ec.europa.eu/iustice/news/consultinq public/news Consulting 0006 en.htm

hat die Europäische Kommission eine Konsultation darüber gestartet. Dabei wird zB
auch die Meinung über das Recht auf Vergessen“ abgefragt.

Frage 11-13:

Maßnahmen auf internationaler Ebene sind mir nicht bekannt.
Frage 14:

Internationale Datenschutzabkommen sind besonders langwierig zu verhandeln, da
nicht in allen Gesellschaften das gleiche Bewusstsein zur Privatheit der Daten
herrscht wie in Europa.

Frage 15-22:

Die Website www.konsumentenfragen.at informiert auch über Datenschutz und the-
matisiert soziale Netzwerke. Auch die auf dieser Website vorhandenen Unterrichts-
materialien nähern sich dem Thema aus kritischer Sicht. Maßnahmen im engeren
Sinn sind mangels Zust
ändigkeit nicht möglich.