6787/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 6873 /J der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen wie
folgt:
Fragen 1-6:
In meiner
Funktion als Konsumentenschutzminister sind mir die derzeit bestehenden
Probleme mit sozialen
Netzwerken sehr wohl bewusst.
Eine Änderung der Löschungsbestimmungen im DSG 2000 würde hinsichtlich der
Frage der Löschung von Profilen bei sozialen
Netzwerken in der Praxis nicht viel
bewirken, weil die entsprechenden Daten idR
im Ausland - meistens wohl in den
USA - liegen (Facebook hat z.B.
Niederlassungen in einigen anderen EU-MS und
den USA, aber nicht in Ö)
und daher kein Anwendungsbereich für
das DSG 2000
bestünde.
Mangels
Anwendungsbereich des DSG 2000 würden
aber auch allfällig normierte
Löschungsverpflichtungen
ins Leere laufen. Unbestreitbar handelt es sich dabei -
jedenfalls in
datenschutzrechtlicher Hinsicht - um ein über die Grenzen Österreichs
hinausgehendes und somit auch nicht in Österreich lösbares
Problem. Das
gegenständliche Problem somit als eines
des nationalen Datenschutzregimes
darzustellen, greift daher zu kurz.
Eine Änderung der
für den
gesamten EU Raum geltenden Datenschutzrichtlinie wäre
daher notwendig um
die meist jugendlichen User solcher Netzwerke besser zu
schützen.
Unabhängig von den
aktuellen Rechtsfragen verweisen wir darauf, dass das BMASK
seit Jahren den Verein Internet-Ombudsmann finanziell fördert, der
KonsumentInnen
kostenlos und rasch
bei Problemen im Zusammenhang mit dem Internet unterstützt
(www.ombudsmann.at).
Der Verein
hilft dabei auch bei Problemen mit unerwünschter
Datenverwendung bei
sozialen
Netzwerken. Die Chancen für VerbraucherInnen mit Hilfe des
Internet
Ombudsmanns zu
raschen und zufriedenstellenden Ergebnissen bei
Datennutzungsproblemen bei facebook zu kommen, sind sehr hoch.
Frage 7-10:
Die geltende Datenschutzrichtlinie sieht keine ausreichenden Bestimmungen vor.
Aus diesem Grund ist auch an eine Überarbeitung der Richtlinie gedacht. Unter der
Adresse
http://ec.europa.eu/iustice/news/consultinq public/news Consulting 0006 en.htm
hat die
Europäische Kommission eine Konsultation darüber
gestartet. Dabei wird zB
auch die Meinung über das „Recht auf Vergessen“ abgefragt.
Frage 11-13:
Maßnahmen auf
internationaler Ebene sind mir nicht bekannt.
Frage 14:
Internationale
Datenschutzabkommen sind besonders langwierig zu verhandeln, da
nicht in allen
Gesellschaften das gleiche Bewusstsein zur Privatheit der Daten
herrscht wie in Europa.
Frage 15-22:
Die
Website www.konsumentenfragen.at informiert auch über
Datenschutz und the-
matisiert soziale Netzwerke. Auch die auf dieser Website vorhandenen
Unterrichts-
materialien nähern sich dem Thema aus kritischer Sicht.
Maßnahmen im engeren
Sinn sind mangels Zuständigkeit nicht möglich.