6788/AB XXIV. GP
Eingelangt am
17.01.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1111-III/5/a/2010
Wien, am . Jänner 2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Bucher, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. November 2010 unter der Zahl 6857/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „geplante Wahrnehmung des „Selbsteintrittsrecht“ statt Überstellung nach Griechenland“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Bei jedem Asylantrag wird eine individuelle Beurteilung durchgeführt. Darüber hinausgehend sind Meinungen und Einschätzungen nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.
Zu den Fragen 4 und 5:
Derzeit besteht kein Bedarf aufgrund der Situation in Griechenland innerstaatlich personelle Maßnahmen zu setzen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 8:
Dem Bundesministerium für Inneres sind entsprechende Erkenntnisse bekannt.
Zu Frage 9:
Das Bundesministerium für Inneres hat seit Juli 2010 einen Verbindungsbeamten in Athen stationiert. Darüber hinaus besteht ein enger bilateraler Kontakt mit den griechischen Behörden und den europäischen Mitgliedstaaten. Österreich beteiligt sich auch aktiv am FRONTEX Einsatz an der Außengrenze zur Türkei und hat im Dezember 2010 einen Asylexperten nach Athen entsendet, um die nationale Expertise an Griechenland weiterzugeben.
Das Thema wird kontinuierlich in den zuständigen Gremien auf europäischer Ebene erörtert. Von Seiten Griechenlands und der Europäischen Kommission wurde ein Aktionsplan erarbeitet, der schwerpunktmäßig die Themen Grenzsicherung, Errichtung neuer Aufnahmezentren, Aufbau einer Asylbehörde, Betreuung für besonders schutzbedürftige Gruppen, Errichtung neuer Schubhaftzentren und die Forcierung von freiwilliger Rückkehr umfasst. Griechenland wird bei der Implementierung des Aktionsplanes von UNHCR, IOM, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission unterstützt.