6798/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.01.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0069-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

 


Wien, am 14. Jänner 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 17. November 2010 unter der Nr. 6867/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Koralmbahn – Steirische Ostbahn gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø  Bleibt die Bahntrasse zwischen Gleisdorf und Raaba in ihrer jetzigen Form bestehen?

Ø  Wenn nein, was geschieht mit den Bahnhöfen/Bahnstationen Lassnitzthal, Lassnitzhöhe und Autal?

Ø  Welche Alternativen in Bezug auf eine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz werden der betroffenen Bevölkerung geboten, wenn die unter Punkt 2. genannten Bahnhöfe/Bahnstationen aufgelassen werden?

 

In der Vereinbarung über die Realisierung der ersten Ausbauphase der Eisenbahnstrecke Graz – Mogersdorf („Steirische Ostbahn“), abgeschlossen zwischen dem Bund, dem Land Steiermark und der ÖBB-Infrastruktur Bau AG im Februar 2009, sind nachstehende Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen:

 


·         Planung und Errichtung der Betriebsausweichen Autal, Laßnitzthal und Takern-St. Margarethen

·         Planung und Neuerrichtung der Haltestellen  Laßnitzthal und Takern-St. Margarethen

·         Planung und Errichtung der neuen Haltestelle Hart bei Graz

·         Planung und Errichtung von Park & Ride – Anlagen im Bereich der genannten Haltestellen

                                                          

Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen ist kurz- und mittelfristig eine Abwicklung der zu erwartenden Verkehre auf der Steirischen Ostbahn möglich. Die Realisierung dieser vereinbarten Ausbaumaßnahmen wurde mit Ende 2010 im Wesentlichen abgeschlossen. Mit der Inbetriebnahme ist eine über das Jahr 2025 hinausreichende Sicherung zur Bewältigung der Anforderungen an die Strecke gewährleistet, der Bestand der vorhandenen Strecke inkl. der Haltepunkte steht nicht zur Disposition.